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Der Autor Michael Rohloff beschreibt in dem Artikel in Form eines Nachrufes den Werdegang mit beruflichen und private Lebensstationen und Arbeitsschwerpunkten von Stefan Strick, der vom 2011 - 2021 Präsident der BASt war.
Rubrik "Persönliches" in der Zeitschrift "Straße und Autobahn (3.2021)"
Siehe auch:
https://www.bast.de/DE/Presse/Mitteilungen/2021/05-2021.html
Der Aufsatz basiert auf dem Vortrag des Autors beim 58, Deutschen Verkehrsgerichtstages in Goslar vom 29. - 30.01.2020 im Arbeitskreis III "Aggressivität im Straßenverkehr. Agressive Verhaltensweisen gefährden die Sicherheit im Straßenverkehr. Um den Umfang und die Entwicklung zu beobachten wurde ein Monitoring empfohlen, mit einer Basis-Erhebung im Jahr 2020, die regelmäßig fortgeführt werden sollen.
Der Artikel beschreibt eine Methode mit integrierter Sprühvorrichtung, damit dem Problem der Verschmutzung oder der Ablösung des aufgesprühten Ansprühmittels zur Verklebung von Asphaltschichten begegnet werden kann. Im Rahmen eines Forschungsprojektes (FE 07.0300/2018/LGB) soll dies für dickere Schichten erprobt werden.
In dem Artikel wird eine neue Methode zur Verkehrslärmreduzierung durch eine neue Deckschicht auf eine bestehende Asphaltschicht beschrieben. Der Vorteil dieser neueren Methode liegt in der längeren Haltbarkeit in Bezug zu den bisherigen Methoden, was wiederrum eine Reduzierung der Dauer und Häufigkeit von Arbeitsstellen zur Folge hat.
Da das Niveau der schweren Wildunfälle gleichbleibend konstand und das Niveau der leichten Unfälle im Jahr 2020 leicht erhöht war, kommt der Wildunfallprävention weiterhin eine hohe Bedeutung zu. Zur Wirksamkeit der eingesetzten Präventionsmaßnahmen liegen nicht ausreichend gesicherte Erkenntnisse vor. Über eine Untersuchungsreihe Wildunfallprävention wurden deren Ergebnisse in einem Leitfaden zusammengefasst.
Sammelstraßen nehmen in Wohngebieten oft Verkehr aus anschließenden Wohngebieten, Lieferverkehr und öffentlichen Personennahverkehr auf. Sie werden deshalb großzügig trassiert und reizen zu höheren Geschwindigkeiten. Man versucht durch Änderung in der Netzstruktur, Beschilderungen mit Zeichen 274 StVO oder baulichen Maßnahmen eine Geschwindigkeitsdämpfung zu erreichen. Über die erzielbare Minderung des Risikos für die Anwohner bestehen verschiedene Ansichten. Im Kölner Stadtgebiet wurden in drei neuen Wohnsiedlungen Versuche durchgeführt. Das erste Versuchsgebiet war eine Wohnsiedlung der 60er Jahre mit 14.000 Einwohnern. Sie war durch eine schleifenartige Sammelstraße mit der Stadt verbunden. Vorgeschrieben war Tempo 30 ohne flankierende Maßnahmen. Neue Beschilderung führte nicht zu einer Abnahme der Geschwindigkeit. 50% der Autos fuhren mit 50 km/Std. Das zweite Versuchsgebiet war ein Neubaugebiet mit 10.000 Einwohnern. Durch Blinkzeichen wurde das Überschreiten von 30 km/Std. angezeigt. Die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 km/Std. wurde nur von 10% der Fahrer eingehalten. Im dritten Versuchsgebiet mit 10.000 Einwohnern wurden auf 1,5 km in Abständen von 70 bis 200 m Schwellen mit 10 cm Höhe eingebaut. Über die Hälfte der Fahrer fuhren unter 30 km/Std. Aus den Messungen ergab sich, dass das Fahrverhalten nicht durch Schilder, sondern nur durch Veränderungen im Straßenraum beeinflusst werden kann.
In den sechs Städten Berlin, Borgentreich, Buxtehude, Esslingen, Ingolstadt und Mainz wird das Forschungsvorhaben "Flächenhafte Verkehrsberuhigung" modellhaft für Zentren-, Zentrenrand- und Randgebiete durchgeführt. Die Ziele und Inhalte des Vorhabens gehen über die bisherigen Verkehrsberuhigungsprojekte hinaus und klammern auch verkehrsreiche Straßen nicht aus. Wirkungen auf den Gebieten Verkehr, Umwelt und Städtebau werden durch ausführliche Vorher-/Nachherbeobachtungen von den hierfür zuständigen Bundesressorts und ihren wissenschaftlichen Instituten ebenso untersucht wie Akzeptanz- und Durchführungsprobleme. Erste Maßnahmen und Ergebnisse aus Buxtehude (Tempo-30-Versuch) und Berlin werden geschildert. Auf prinzipielle Fragen zur Intensität der Umgestaltung und flächenhaften Wirkung, zur Verdrängung des Durchgangsverkehrs, zu verkehrsberuhigten Bereichen sowie zur Akzeptanz der Maßnahmen durch den Bürger wird eingegangen.