Buch (Monographie)
Filtern
Erscheinungsjahr
Dokumenttyp
- Buch (Monographie) (1354) (entfernen)
Sprache
- Deutsch (1334)
- Englisch (18)
- Mehrsprachig (2)
Schlagworte
- Deutschland (701)
- Germany (697)
- Forschungsbericht (645)
- Research report (634)
- Safety (252)
- Sicherheit (251)
- Bewertung (224)
- Versuch (187)
- Test (184)
- Measurement (158)
Institut
- Sonstige (634)
- Abteilung Straßenverkehrstechnik (191)
- Abteilung Verhalten und Sicherheit im Verkehr (179)
- Abteilung Brücken- und Ingenieurbau (111)
- Abteilung Straßenbautechnik (109)
- Abteilung Fahrzeugtechnik (72)
- Stabstelle Presse und Öffentlichkeitsarbeit (17)
- Stabstelle Forschungscontrolling, Qualitätsmanagement (1)
Dargestellt werden die von ausgewählten Langzeitzählstellen auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen für 1990 ermittelten täglichen Verkehrsstärken für die Zeitbereiche 0-24 Uhr und 15-19 Uhr in Form von Jahresganglinien. Aus diesen Ganglinien lassen sich die absoluten Verkehrsstärken der einzelnen Tage in chronologischer Reihenfolge - und damit auch die zeitlichen Verläufe zum Beispiel des Wochen- und Jahresverkehrs - auf den entsprechenden Streckenabschnitten ersehen. Diese Informationen ermöglichen unter anderem die verkehrsbezogene Analyse von Streckenabschnitten. Die Reihenfolge der Ganglinien entspricht folgender Sortierung: 1. Autobahnen vor Bundesstraßen, 2. aufsteigend nach Straßennummern, 3. geographische Lage von Nord nach Süd und von West nach Ost. Behandelt wird auch der Aufbau der Ganglinien-Grafiken.
S. RINKE referiert über das Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz. Es trat am 17.12.2006 in Kraft und hat einheitlich für die gesamte Bundesrepublik Deutschland ein vereinfachtes Planungsrecht für Projekte im Bereich von Bundesfernstraßen, Eisenbahn-Infrastrukturanlagen, Bundeswasserstraßen, Flughäfen, Strom- und Gasversorgungsleitungen geschaffen. Das nunmehrige rechtliche Planungsinstrumentarium soll es ermöglichen, dass die Zulassungsverfahren eine Beschleunigung um bis zu 21/2 Jahre erfahren. Der Referent erläutert die wichtigsten Änderungen durch dieses Gesetz, würdigt die Rollen der beteiligten gesetzgebenden Organe und gibt einen Ausblick auf die Ergebnisse einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Angleichung der Verwaltungsverfahrensgesetze von Bund und Ländern an dieses Gesetz. Auch KERN beschäftigt sich mit der Tatsache, dass Zulassungsverfahren für Infrastrukturvorhaben und etwaige mit der Zulassungsentscheidung verbundene gerichtliche Verfahren oft unangemessen lange dauern. Dies gilt insbesondere für den Verkehrsbereich. Er erläutert in seinem Referat die Tendenzen zur weiteren Planungsbeschleunigung, wobei er auch von seinen Erfahrungen über die Entwicklung dieses Bereiches während der letzten beiden Jahrzehnte berichtet, sowohl auf Bundesebene als auch in einzelnen Bundesländern. Das Ende 2006 in Kraft getretene Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz überlässt es bewusst den Landesgesetzgebern, zahlreiche offene Regelungen zu füllen , in dem Gesetz sind damit die entsprechenden Vorschläge des Bundesrates berücksichtigt worden. Abschließend stellt der Autor weitere Überlegungen zu einer möglichen Planungsbeschleunigung vor und endet mit einem kritischen Ausblick. KERN geht davon aus, dass die neuesten Beschleunigungsvorschläge den zeitlichen Ablauf von Zulassungsverfahren weiter deutlich straffen werden. G. GEYER (Vortrag durch MAß) referiert im um-fangreichsten Beitrag des Forschungsseminares über "50 Jahre Länderfachausschuss Straßenbaurecht " 50 Jahre gelebter Förderalismus in der Auftragsverwaltung für Bundesfernstraßen". Der Länderfachausschuss Straßenbaurecht ist ein Ländergremium, in dem juristische Vertreter der Straßenbauverwaltungen der Länder und des Bundesverkehrsministeriums in Fragen des Straßenbaurechts unter dem Blick der Bundesauftragsverwaltung mit dem Ziel einheitlicher Lösungen bis zu seiner Auflösung zum 1. Januar 2005 eng zusammengearbeitet haben. Anhand historischer Dokumente gibt der Referent Einblicke in die zurückliegende Arbeit des Ausschusses seit seiner offiziellen Gründung im Mai 1957. Über seine Entstehungsgeschichte, seine Aufgaben und Tätigkeiten und seine Organisation hinaus gibt der Autor verfassungsrechtliche Bewertungen von Regelungen und der Zulässigkeit von allgemeinen Weisungen und beleuchtet die künftige Arbeit der Nachfolgeinstitution des Länderfachausschusses, der "Dienstbesprechung Straßenbaurecht" unter der Leitung eines Vertreters des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, deren Schwerpunkt er mit "Europa und kein Ende" überschreibt. Gegenstand des Beitrages von Ch. HEITSCH zur Situation der Fernstraßenplanung nach der Föderalismusreform ist deren Auswirkungen auf die Rechtsgebiete, die für die Planung der Bundesfernstraßen bedeutsam sind. Neben dem Fernstraßenrecht zählen dazu auch das Verwaltungsverfahrensrecht, das Naturschutz- und das Raumordnungsrecht. Der Autor weist bereits einleitend auf das Paradoxon der Föderalismusreform hin, dass straßenrechtliche Gesetzgebungskompetenzen des Bundes weiterhin der Erforderlichkeitsklausel des durch die Föderalismusreform geänderten Artikels 72 des Grundgesetzes unterliegen , diese Klausel wird vom Bundesverfassungsgericht äußerst restriktiv ausgelegt. Am Beispiel des Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetzes macht der Verfasser deutlich, welche Konsequenzen die fortdauernde Bindung der fernstraßenrechtlichen Gesetzgebungskompetenzen an die Erforderlichkeitsklausel haben könnte. HEITSCH stellt schwerpunktmäßig die unterschiedlichen Gesetzgebungszuständigkeiten in den einzelnen Bereichen dar und erläutert die Probleme, die sich aus konkurrierenden Kompetenzen zur Gesetzgebung ergeben.
Jahresbericht 2021
(2022)
Im Jahresbericht 2021 präsentiert die BASt eine Auswahl von Forschungsaktivitäten des Jahres 2021.
In fast 40 Beiträgen werden Projekte aus 5 Fachbereichen vorgestellt. Das Themenspektrum reicht von digitalen Transformationen im Brücken- und Ingenieurbau über nachhaltigen, klimaresistenten Straßenbau, effiziente, ökologische und digitale Verkehrstechnik bis hin zur automatisierten, umweltbewussten Fahrzeugtechnik sowie zur Sicherheit aller, die am Verkehr teilnehmen.
Schlaglichter sowie Zahlen und Fakten in kurzer und knapper Form ergänzen den Bericht.
Im vorliegenden Heft sind von ausgewählten Langzeitzählstellen auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen die für das Jahr 1983 ermittelten täglichen Verkehrsstärken für die Zeitbereiche 0-24 Uhr und 15-19 Uhr in Form von Balkendiagrammen (Jahresganglinien) dargestellt. Aus diesen Ganglinien lassen sich die absoluten Verkehrsstärken der einzelnen Tage des Jahres 1983 in chronologischer Reihenfolge und damit auch die zeitlichen Verläufe z.B. des Wochen- und Jahresverkehrs auf den entsprechenden Streckenabschnitten ersehen. Diese Informationen ermöglichen zusammen mit den statistischen Daten der Jahresauswertung 1983 und weiterer Strukturdaten (z.B. Lage der Zählstelle in Ballungsräumen) die verkehrsbezogene Analyse der Funktionen von Streckenabschnitten. Die Datenaufbereitung sowie die Ganglinienauswahl werden behandelt. Folgende Werte werden wiedergegeben: DTV KFZ, DTV LKW, MAX Werktag, MAX FER-WKTAG, MAX SO+FEITAG.
Die Jahresauswertung 1983 der Langzeitzählstellen in der Bundesrepublik Deutschland enthält Hinweise zur allgemeinen Verkehrsentwicklung auf Bundesfernstraßen sowie Einzelergebnisse der Langzeitzählstellen. Dabei wurden von 717 Zählstellen 700 ausgewertet. An 518 dieser Zählstellen (von 530) war eine getrennte Erfassung der Lkw möglich. Sie verteilen sich unterschiedlich auf die einzelnen Straßenklassen. Auf Autobahnen entfallen 43,7 %, auf Bundesstraßen 43 %, 11,7 % auf Landes- oder Staatsstraßen, sowie 1,6 % auf Kreis- oder Gemeindestrassen. Im Bericht werden die Datenaufbereitung und die Verkehrsentwicklung auf Bundesfernstraßen behandelt.
Straßenverkehrszählung 1978 in der Bundesrepublik Deutschland : Ergebnisse für die Bundesfernstraßen
(1979)
Die aus den Erhebungen und Berechnungen ermittelten Kenngrößen über das Verkehrsgeschehen auf den Bundesfernstraßen im Jahre 1978 werden in komprimierter Tabellenform herausgegeben. Sie umfassen alle 1975 existierenden Zählabschnitte auf den freien Strecken der Bundesfernstraßen und die bis 1978 durch Netzergänzungen und Umwidmungen hinzukommenden Streckenabschnitte abzüglich der durch Abstufungen entfallenden. Die Darstellung der Einzelergebnisse je Streckenabschnitt wurde gegenüber der Ausgabe 1975 abgewandelt, da die 1978 erstmals angewandte Form der Erhebung einer begrenzten räumlichen Stichprobe die Berechnung aller Detail-Werte für die Streckenabschnitte, an denen nicht gezählt wurde, nicht zulässt: - Die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) und die Bemessungsverkehrsstärke (MSV) werden durch Angabe der Klassenobergrenze dargestellt. Die Klassenbreite beträgt bei den DTV- Werten 500 Kfz/24 h , bei den MSV-Werten 50 Kfz/h; - Die Angabe von DTV-Werten getrennt nach Fahrzeugarten entfällt; - Die Bemessungsverkehrsstärke (MSV) wird nur für den Gesamtverkehr angegeben. Demgegenüber werden Informationen über die Entwicklung des Verkehrs auf jedem Streckenabschnitt durch zusätzliche Angabe der DTV-Werte aus den Jahren 1970, 1973 und 1975 " sofern vorhanden - gegeben.
Die Begutachtungsleitlinien sind eine Zusammenstellung eignungsausschließender oder eignungs-einschränkender körperlicher und/oder geistiger Mängel und sollen die Begutachtung der Kraftfahreignung im Einzelfall erleichtern. Sie dienen als Nachschlagewerk für Begutachtende, die Fahrerlaubnisbewerber oder -inhaber in Bezug auf ihre Kraftfahreignung beurteilen. In der 6. Auflage im Jahr 2000 wurden die Begutachtungsleitlinien „Krankheit und Kraftverkehr“ (5. Auflage 1996) und das „Psychologische Gutachten Kraftfahreignung” von 1995 zusammengeführt. Für die weitere Überarbeitung wurden unter der Federführung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) und unter Beteiligung der jeweiligen Fachgesellschaften Expertengruppen einberufen, die die Leitlinien kapitelweise überarbeiten. Die überarbeiteten Leitlinien werden nach Zustimmung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur online veröffentlicht. Im allgemeinen Teil der Leitlinien werden grundsätzliche Beurteilungshinweise, Auswahl und rechtliche Stellung der Begutachtenden sowie die Anforderungen an die psychische Leistungsfähigkeit und die Möglichkeiten der Kompensation von Mängeln dargelegt. Im speziellen Teil werden in einzelnen Kapiteln körperliche und geistige Krankheiten und Mängel behandelt, die längerfristige Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit beim Führen eines Kraftfahrzeugs haben, und somit die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden können.
Jahresbericht 2022
(2023)
Im Jahresbericht 2022 präsentiert die BASt eine Auswahl von Forschungsaktivitäten des Jahres 2022.
In über 40 Beiträgen werden Projekte aus 5 Fachbereichen vorgestellt. Das Themenspektrum ist weit gespannt und orientiert sich an den Profilthemen: Aktive Mobilität, Automatisiertes und vernetztes Fahren, Nachhaltigkeit in vielen Facetten und proaktive Verkehrssicherheit überschreiben beispielsweise die Kapitel. Die Stabsstelle Akademie für nachhaltiges Straßen- und Verkehrswesen informiert mit einem Beitrag zur Fachkräftesicherung.
Schlaglichter sowie Zahlen und Fakten in knapper Form ergänzen den Bericht.
Jahresbericht 2023
(2024)
Im Jahresbericht 2023 präsentiert die BASt eine Auswahl von Forschungsaktivitäten des Jahres 2023. In über 50 Beiträgen werden Projekte aus 5 Fachbereichen vorgestellt. Das Themenspektrum ist weit gespannt und orientiert sich an den Themenbereichen: Nachhaltigkeit beim Bauen und Energieeinsatz sind große Zukunftsthemen. Aktive Mobilität, Automatisiertes und vernetztes Fahren sowie proaktive Verkehrssicherheit überschreiben beispielweise weitere Kapitel. Auch Digitalisierung und Fachkräftesicherung werden in den Fokus genommen.
Schlaglichter sowie Zahlen und Fakten in knapper Form ergänzen den Bericht.
Sichtzeichen können gemäß den "Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21)" als verkehrstechnische Elemente zur Unterstützung von Fahrbahnmarkierungen eingesetzt werden. Sichtzeichen bestehen aus Gummi, Kunststoff oder ähnlich flexiblen Materialien und setzen sich aus einem Fuß und einem vertikalen, elastischen Körper zusammen. Sie verfügen über retroreflektierende Elemente und sind überfahrbar/überrollbar. Die Sichtzeichen gehören zu den Markierungselementen, allerdings treffen die "Technischen Lieferbedingungen für Markierungsmaterialien (TL M 06)" keine Regelungen mehr zur Eignungsprüfung von Sichtzeichen, sodass zur Schließung dieser Regelungslücke die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) die "Technischen Liefer- und Prüfbedingungen für Sichtzeichen (TLP Sichtzeichen 2023)" erarbeitet hat. Die TLP Sichtzeichen 2023 enthalten Anforderungen an die Lieferung und die Eignungsprüfung von Sichtzeichen für den temporären Einsatz. Nicht enthalten sind Prüfungen und Anforderungen an die Befestigung der Sichtzeichen auf dem Untergrund. Da die Untergründe sehr stark variieren, sind diese Anforderungen bauseits individuell festzulegen.