380 Handel, Kommunikation, Verkehr
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Tempolimits auf Bundesautobahnen 2015 : Schlussbericht zum Arbeitsprogramm-Projekt F1100.6110020
(2017)
In stark aggregierter Form werden die Anteile von Autobahnstrecken mit verschiedener Tempolimitregelungen bezogen auf das gesamte Autobahnnetz dargestellt. Die Auswertung der von den Bundesländern gemeldeten Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Bundesautobahnen (Stand 2015) ergibt, dass gut drei Viertel der Bundesautobahnen ohne eine Geschwindigkeitsbeschränkung sind. Knapp ein Viertel der Bundesautobahnen ist mit einer dauerhaft oder temporär gültigen Geschwindigkeitsbeschränkung versehen.
In stark aggregierter Form werden die Anteile von Autobahnstrecken mit verschiedener Tempolimitregelungen bezogen auf das gesamte Autobahnnetz dargestellt. Nicht enthalten sind Geschwindigkeitsbeschränkungen im Bereich von Autobahnbaustellen. Rund zwei Drittel der Autobahnen sind demnach ohne Geschwindigkeitsbegrenzung, 27 % sind mit einer dauerhaft gültigen Geschwindigkeitsbegrenzung versehen, bei 3 % ist die Geschwindigkeit nur zu bestimmten Uhrzeiten beziehungsweise unter bestimmten Bedingungen temporär beschränkt und weitere 4 % befinden sich im Geltungsbereich einer Verkehrsbeeinflussungsanlage (VBA), die unter günstigen Verkehrsbedingungen kein Tempolimit anzeigt (so genannte VBA "ungedeckelt"). Die Zahl der Strecken mit dauerhaft oder temporär gültigen Geschwindigkeitsbeschränkungen (ohne VBA "ungedeckelt") hat gegenüber dem Jahr 2006 relativ stark zugenommen.
Im Jahre 2008 wurde für das deutsche Autobahnnetz eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) von 5.275 ausländischen Kraftfahrzeugen ermittelt. Gemessen am Gesamtverkehr auf BAB in Höhe von durchschnittlich 47.600 Kfz/24h entspricht dies einem Anteil von rd. 11 %, d.h. jedes neunte Kfz auf BAB war 2008 ausländischer Herkunft. Weiterhin wurde für ca. 1.200 km des Bundesstraßennetzes (i.d.R. Grenzübergänge und Europastraßen) ein DTV von 1.585 ausl. Kfz/24 h ermittelt. Hier liegt der Anteil der ausländischen Kfz " bedingt durch den hohen Ausländerverkehr in den grenznahen Gebieten - mit rd. 12 % des Gesamtverkehrs etwas höher. Die Fahrleistung wird vorwiegend auf hochbelasteten Zählabschnitten erbracht. In Tabelle 1 wird die Verteilung der Fahrleistung und Netzlängen nach DTV-Klassen differenziert. Auf Autobahnen konzentriert sich die Hälfte der Fahrleistung ausländischer Kfz auf 22 % des Streckennetzes mit entsprechend hoher Verkehrsbelastung (ab 8.000 Kfz/24h). Zählabschnitte mit DTV-Werten ab 12.000 Kfz/24h konzentrieren sich auf 11 % des BAB-Netzes mit einem Fahrleistungsanteil von 30 %. Die mittlere Verkehrsstärke von 5.275 Kfz/24h wird bei 64 % des BAB-Netzes unterschritten. Für den Bereich der erhobenen Bundesstraßen ist dagegen eine deutliche Konzentration um den Mittelwert festzustellen: Etwa die Hälfte der Netzlaenge hat geringere Verkehrsstärken als 1.585 ausl. Kfz/24 h. Die verschiedenen Verteilungen zwischen den beiden Straßenkategorien wird in Bild 1 noch deutlicher. Auffällig ist, dass der höchste DTV-Wert (25.290 ausl. Kfz/24 h) auf einem Zählabschnitt einer Bundesstrasse erreicht wird (Grenzübergang Kehl nach Strassburg). Dies kennzeichnet die hohe Bedeutung des "kleinen Grenzverkehrs", der insgesamt an allen Grenzen mit den höchsten Ausländeranteilen einhergeht.
Falschfahrten auf Autobahnen
(2012)
In Deutschland gibt es jährlich etwa 1.800 Verkehrswarnmeldungen zu Falschfahrten auf Autobahnen. Diese RDS-TMC-Falschfahrtmeldungen sind grundsätzlich nicht in Frage zu stellen. Aufgrund eines Abgleichs mit polizeilichen Informationen aus zwei Jahren ist davon auszugehen, dass es sich in rund 25-50 % der Fälle um gesicherte bis sehr wahrscheinliche Falschfahrten handeln dürfte. Der Anteil nachweislicher Rueckwärtsfahrten lag in diesem Untersuchungsumfang für die RDS-TMC-Falschfahrtmeldungen bei unter einem Prozent. Die RDS-TMC-Falschfahrtmeldungen verteilen sich dabei nicht gleichmäßig im Autobahn-Netz. Häufungsräume können festgestellt werden. Zudem werden sie vornehmlich in Zeiten schwächerer Verkehrsnachfrage und insbesondere an Samstagen, Sonn- und Feiertagen abgesetzt. Jährlich kommen noch etwa 150 Falschfahrten und Falschfahrthinweise aus polizeilichen Erkenntnissen hinzu, denen keine RDS-TMC-Falschfahrtmeldungen zugeordnet werden können. Somit wird das durchschnittlich jährliche Aufkommen auf insgesamt etwa 1.950 Ereignisse im Zusammenhang mit Falschfahrten auf Autobahnen geschätzt (RDS-TMC-Falschfahrtmeldungen plus weitere Falschfahrten und Falschfahrthinweise aus polizeilichen Erkenntnissen). Die Motivationen und Begleitumstände, die zu Falschfahrten führen, sind vielfältig. Schwerpunkte koennen bei Falschfahrten in Verbindung mit Alkoholkonsum und Orientierungsproblemen der Fahrer ausgemacht werden. Unfälle infolge von Falschfahrten sind seltene Ereignisse. An allen Unfällen auf Autobahnen nehmen sie einen mittleren Anteil von etwa 0,05 % ein, bei Unfällen mit Personenschaden sind es im Mittel etwa 0,2 %. Schätzungsweise ist jährlich mit etwa 75-80 Unfällen infolge von Falschfahrten auf Autobahnen in Deutschland zu rechnen, die sich zufällig im Autobahn-Netz verteilen. Die Unfallfolgen sind vergleichsweise schwerwiegend. In etwa jeder zweite Falschfahrtunfall führt zu Personenschäden, bei fast jedem sechsten Unfall werden Beteiligte getötet. Das falsche Auffahren an Anschlussstellen und das Wenden auf Richtungsfahrbahnen sind die beiden häufigsten, feststellbaren Fehlverhalten ermittelter Falschfahrer. Im Rahmen von Vor-Ort-Untersuchungen wurden an Anschlussstellen zum Teil erhebliche Mängel im Bereich der Beschilderung und Markierung festgestellt. Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen den Defiziten und der Entstehung von Falschfahrten konnte jedoch im Rahmen dieser Untersuchung nicht nachgewiesen werden. Dennoch erscheinen diese Defizite geeignet, im Einzelfall die Entstehung einer unbewusst durchgeführten Falschfahrt (z. B. durch versehentliches falsches Abbiegen in die Ausfahrtrampe) begünstigen zu können. Empfohlen werden daher regelmäßige Kontrollen etwa im Rahmen der Verkehrsschau und/oder der Streckenkontrolle. Als konkrete verkehrstechnische Maßnahmen werden solche empfohlen, die die Verkehrsteilnehmer intuitiv und unbewusst zu einem richtigen Fahren "verleiten". Generell sollte allerdings der Beseitigung eines entwurfsbezogenen oder baulichen Mangels, der sich begünstigend auf die Entstehung einer Falschfahrt auswirken kann, gegenüber anderen, vermeintlich kostengünstigeren beschilderungs- oder markierungstechnischen Maßnahmen, der Vorzug eingeräumt werden. Dabei sind die aktuellen Entwurfsregelwerke zu beachten. Um Falschfahrten zukünftig jedoch noch effektiver zu unterbinden, sind darüber hinaus Beiträge aus anderen Fachdisziplinen, z. B. aus dem Bereich fahrzeugseitiger, kooperativer Systeme, Fahreignung etc., erforderlich. Es muss allerdings bewusst werden, dass Falschfahrten voraussichtlich niemals ganz zu verhindern sein werden. Insbesondere vorsätzlich falsche Handlungen der Kraftfahrer, z. B. das absichtlich falsche Auffahren an Anschlussstellen oder das absichtliche Wenden auf Richtungsfahrbahnen, werden sich mit Hilfe straßen- oder fahrzeugseitiger Maßnahmen nicht gänzlich ausschließen lassen.
The present report is a compilation of the evaluation results obtained by the end of 2009 in respect of the experimental novice driver training models "Voluntary further training seminars for novice drivers" (here: "VFT" model"). The models were initially introduced by the legislator on a trial basis in 2003 and 2005 respectively, and were to be evaluated and tested with regard to their road safety effectiveness prior to making a decision on the permanent integration into the driver licensing system. Alongside the question of road safety effectiveness (summative evaluation), the evaluation studies also analysed the experience gained from practical implementation of the individual concepts (process/formative evaluation). Whereas the safety impact is of direct significance for the decision on permanent adoption of the models, the results of the process evaluation are important independently of this decision for considerations of the possibilities for concept optimisation. The evaluation studies conducted by the Federal Highway Research Institute (BASt) were spread over a total of six sub-projects; complete and conclusive results are available for five of these sub-projects. The evaluation of the VFT model was unable to confirm the road safety effectiveness of this approach. It is especially disturbing to learn that participants in the VFT model display a significantly greater risk of accident involvement and traffic offences compared to novice drivers of the same age and with similar driving experience who have not attended a VFT seminar. Possible causes, insofar as a directly causal effect of the VFT participation is excluded, can most reasonably be assumed to lie in the curtailed effectiveness of the probationary licence rules in the case of VFT participants (participation is honoured with a shortening of the probationary period by up to one year) and self-selection effects in conjunction with VFT participation (model may attract above all those novice drivers with a tendency to conspicuous driving behaviour, as a means to achieve a shortening of the probationary period). In view of the significantly poorer driving behaviour of the VFT participants, and against the background of the aforementioned plausibility considerations regarding the underlying causes, however, it seems expedient to already now remove the incentive of a shorter probationary period in case of VFT participation. The evaluation of practical implementation of the VFT model revealed the need for further development of several points. This refers to the quality of the active, attitude-building training forms to be applied by the seminar leaders and moderators, as well as questions concerning optimised seminar organisation in the interest of training quality. It is here recommended that the seminar concept be subjected to a thorough review, and that the conditions for concept-adequate implementation be improved.
Der Vorschlag, dass alle Kraftfahrzeuge auch am Tag mit Licht fahren sollen, wird seit vielen Jahren national und international diskutiert. Aufgrund dessen hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen die Bundesanstalt für Straßenwesen beauftragt, die Auswirkungen des Fahrens mit Licht am Tag auf die Straßenverkehrssicherheit in Deutschland im Rahmen eines Forschungsprojektes genauer zu untersuchen. Auf der Basis einer Bewertung der internationalen Literatur zur Wirksamkeit des Fahrens mit Licht am Tag kommt die BASt zu dem Ergebnis, dass bei obligatorischer Einführung dieser Verkehrssicherheitsmaßnahme in der Bundesrepublik Deutschland eine deutliche Verbesserung der Verkehrssicherheit erwartet werden kann. Die Unfallrückgänge liegen in einer Größenordnung von über 3%. Die Befürchtung, dass sich demgegenüber Nachteile für schwächere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Motorradfahrer, ergeben und deren Unfallhäufigkeit steigt, konnte nicht erhärtet werden. Die obligatorische Einführung des Fahrens mit Licht am Tag ist unter gesamtwirtschaftlichen Gesichtspunkten auch effizient. Den zu erwartenden Sicherheitsnutzen in Höhe von umgerechnet 1 Mrd. € je Jahr stehen Kosten in Folge des zunehmenden Kraftstoffverbrauchs und der damit verbundenen Emissionen in Höhe von 630 Mio. € (ungünstigster Fall: Fahren mit Abblendlicht) gegenüber. Auf lange Sicht sinken mit speziellen Tagfahrleuchten diese Kosten auf 150 Mio. € (Tagfahrleuchten in Glühlampentechnik) oder sogar nur 60 Millionen Euro (Tagfahrleuchten in LED-Technik). Es wird deshalb empfohlen, - für Neufahrzeuge eine Ausrüstung mit Tagfahrleuchten mit automatischer Aktivierung, gekoppelt an die Zündung, vorzuschreiben, - sowie einen Dämmerungsschalter zur automatischen Einschaltung des Abblendlichts obligatorisch einzuführen. Um einen nachteiligen Sicherheitseffekt durch die Durchmischung mit beleuchteten und unbeleuchteten Fahrzeugen zu vermeiden, ist für Altfahrzeuge ohne spezielle Tagfahrleuchten das Fahren mit Licht am Tag ganzjährig auf dem gesamten Straßennetz dringend zu empfehlen. Die Empfehlung für den bestehenden Kraftfahrzeugbestand sollte spätestens zum Zeitpunkt der Einführung der Ausstattungsvorschrift für die Neufahrzeuge ausgesprochen werden.
Diese Forschungsarbeit beschäftigt sich mit der Ergänzung des Hinweispapiers "Hinweise zur Wirksamkeitsschätzung und Wirksamkeitsberechnung von Verkehrsbeeinflussungsanlagen" und der Untersuchung der bestehenden Verfahren zur Wirksamkeitsschätzung. Das Ziel dieser Forschungsarbeit ist es für die noch fehlenden Verkehrsbeeinflussungstypen ex-ante Wirksamkeitsschätzungen zu erarbeiten. Die Verfahren sollen primär einfach in ihrer Handhabung sein und im Detaillierungsgrad bezüglich der Datengrundlage variieren können. Ein weiteres Ziel war es die im Hinweispapier beschriebenen Verfahren auf ihre Anwendbarkeit hin zu überprüfen. Um die unterschiedlichen Wirkungen bezüglich Verkehrsfluss und Verkehrssicherheit von Verkehrsbeeinflussungsanlagen (VBA) zu ergründen wurde eine internationale Literaturrecherche durchgeführt. Zudem wurde nach bereits bestehenden Verfahren in anderen Ländern zur ex-ante Wirksamkeitsschätzung recherchiert. Es wurde festgestellt, dass es international kaum Verfahren und Untersuchungen zur Vorabschätzung der Wirkung von Verkehrsbeeinflussungsanlagen gibt. Als Primärindikator für die Bewertung der Wirksamkeit von Verkehrsbeeinflussungsmaßnahmen hinsichtlich der Verkehrssicherheit gilt deren Einfluss auf Unfallzahlen, d. h. auf die Unfallhäufigkeit bezogen auf die "Exposition" (bei VBA ist dies im Wesentlichen die Verkehrsmenge). Zur Schätzung der Wirksamkeit von VBA auf die Verkehrssicherheit bedarf es Verfahren, die die voraussichtliche Veränderung der Unfallhäufigkeit infolge einer VBA-Maßnahme ermitteln. Indikatoren zur Bewertung der Wirksamkeit bezüglich Verkehrsfluss sind hauptsächlich Reisezeitersparnisse durch Reduzierung der Anzahl von Situationen mit Verkehrszusammenbrüchen. Die Wirksamkeitsschätzung im Vorfeld geht von Annahmen aus, die das Potential bezüglich der Zeitkostenersparnis bewerten. So wurde im Rahmen des Projektes ein neues Verfahren zur Vorabschätzung von Netzbeeinflussungsanlagen bezüglich Verkehrssicherheit entwickelt. Zudem wurden neue Verfahren für Knotenbeeinflussungsanlagen zur ex-ante Wirksamkeitsschätzung von Verkehrsfluss und Verkehrssicherheit konzipiert. Die neu entwickelten, sowie die bereits bestehenden Verfahren, wurden in Excel-Dateien anwenderfreundlich umgesetzt. Eine einfache und komfortable Nutzung der Verfahren zur Ermittlung der Wirksamkeit aller VBA-Typen hinsichtlich Verkehrsfluss und Verkehrssicherheit ist dadurch möglich. Alle ex-ante Verfahren wurden an Hand von realen Daten aus geeigneten Testfeldern auf ihre Anwendbarkeit hin überprüft. Zur Kontrolle der Sensitivität unterschiedlicher Datenquellen für die Verfahren wurden alle Eingangsgrößen mittels einer Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse, kurz FMEA, geprüft. Abschließend wurden Ergänzungsvorschläge zum bereits bestehenden Hinweispapier "Hinweise zur Wirksamkeitsschätzung und Wirksamkeitsberechnung von Verkehrsbeeinflussungsanlagen" erarbeitet, sowie weiterer Forschungsbedarf zur Verbesserung und Erweiterung der neuen sowie der bestehenden Verfahren angemerkt. Die Verfahren zur Wirksamkeitsschätzung wurden in Excel-Dateien umgesetzt und können u.a. unter der Email-Adresse wirksamkeit-vba@vt.bv.tum.de angefordert werden.
Verkehrsunfälle auf Außerortsstraßen sind im Gegensatz zu Unfällen auf Innerortsstraßen durch eine besonders hohe Unfallschwere gekennzeichnet. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, Ansätze für die Verbesserung der Verkehrssicherheit auf Außerortsstraßen durch bauliche oder nicht bauliche Umsetzungen zu finden, von denen es in Deutschland eine Reihe gibt. Einer dieser Ansatzpunkte ist die Durchsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Insbesondere bei einbahnig zweistreifigen Außerortsstraßen besitzt die Geschwindigkeit einen großen Einfluss auf die Verkehrssicherheit, da mit steigender Geschwindigkeit nicht nur die Unfallanzahl, sondern besonders die Unfallschwere steigt. Um auf das besorgniserregende Unfallgeschehen auf den Außerortsstraßen mit praktikablen Maßnahmen zu reagieren, hat die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) 1996 in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die Projektgruppe "Verbesserung der Verkehrssicherheit auf einbahnig zweistreifigen Außerortsstraßen" (Außerortsstraßensicherheit - AOSI) eingerichtet. Sie soll detaillierte Vorschläge zur kurz- und mittelfristigen Verbesserung der Verkehrssicherheit unterbreiten und deren Wirksamkeit in einem Großversuch (Vorher-Nachher-Untersuchung) auf ausgewählten Strecken überprüfen. Im Jahr 2004 wurde die TU Dresden im Rahmen der dritten Projektphase mit der Untersuchung der Auswirkungen von linienhaft angeordneten ortsfesten Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen (AOSI - Teil 3) beauftragt. Es umfasste die vollständige Durchführung und Auswertung der Wirksamkeit dieses Maßnahmenpaketes der linienhaft angeordneten Überwachungsanlagen (OGÜ-Anlagen) und die Formulierung von Empfehlungen für den künftigen Einsatz. Inhalt der Studie waren eine Analyse des Geschwindigkeitsniveaus sowie Untersuchungen zum Unfallgeschehen auf den auf den AOSI-Streckenabschnitten im Vorher-Nachher-Vergleich sowie Akzeptanzuntersuchungen. Der Bericht fasst die Methodik aus diesem Projekt sowie aus den Untersuchungen zu den Strecken mit Überholfahrstreifen (UEFS) kurz zusammen. Die Ergebnisdarstellung beschränkt sich jedoch ausschließlich auf das Maßnahmenpaket der linienhaft, ortsfesten Geschwindigkeitsüberwachung, da die Untersuchungen zu den ÜFS-Strecken noch nicht abgeschlossen sind. Die Studie ergab, dass das Geschwindigkeitsniveau auf den untersuchten Abschnitten vor Inbetriebnahme der OGÜ-Anlagen mit teilweise bis zu 20 km/h erheblich über der zulässigen Geschwindigkeit lag. Durch die Inbetriebnahme verringerte sich das Geschwindigkeitsniveau auf allen Strecken in Richtung des zulässigen Niveaus. Querschnitte, bei denen vorher sehr hohe Überschreitungen gemessen wurden, hatten die größten Geschwindigkeitsrückgänge. Nach einiger Zeit der Gewöhnung (circa 2 Jahre) fand eine Harmonisierung der Geschwindigkeiten statt, sodass die Geschwindigkeitsdifferenzen vor und nach den OGÜ-Anlagen geringer wurden. Die Akzeptanzuntersuchungen zeigten, dass die Mehrheit der Befragten mit einem Einsatz solcher Anlagen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit einverstanden ist. Einfluss auf die Akzeptanz haben die Streckengeometrie und die beschilderte zulässige Höchstgeschwindigkeit. Ohne Einfluss waren die Vorankündigung durch Hinweisschilder, das Alter und das Geschlecht der Kraftfahrer sowie die Häufigkeit der Streckennutzung. Bei der Unfalluntersuchung ergab sich, dass sowohl die Schwere als auch die Gesamtzahl der Unfälle durch die Durchsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erheblich vermindert werden konnte. Die linienhafte Geschwindigkeitsüberwachung hat damit das Unfallrisiko auf solchen Abschnitten, die vorher durch ein besonders hohes Unfallgeschehen aufgefallen waren, zum Teil erheblich gesenkt. Weiterhin wurde das Kosten-Nutzen-Verhältnis der OGÜ-Anlagen auf den jeweiligen Strecken analysiert. Der Einsatz von OGÜ-Anlagen kann besonders auf Bestandsstrecken mit einem überhöhten Geschwindigkeitsniveau und einem linienhaft auffälligen Unfallgeschehen (besonders Fahrunfälle mit schweren Personenschäden) empfohlen werden. Ausprägungen der Streckencharakteristik, die auf einen Einsatz hindeuten, werden genannt und es werden Empfehlungen zur Umsetzung der Maßnahme gegeben.