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Cycle helmets have continued to increase in popularity since their introduction half a century ago. Many studies indicate that overall, head injury can be significantly reduced by wearing them. This study was conducted using two distinct sets of real-world cycling collision data from Ireland, namely cases involving police collision reports and cases involving admission to a hospital emergency department. The analyses sought to simulate and analyse the protective performance of cycle helmets in such collision scenarios, by comparing the Head Injury Criterion score and peak head accelerations, both linear and angular. Cycle collisions were simulated using the specialised commercial software MADYMO. From the simulation results, these key metrics were compared between the same-scenario helmeted and unhelmeted cyclist models. Results showed that the inclusion of bicycle helmets reduced linear accelerations very significantly, but also increased angular accelerations significantly compared to unhelmeted situations. Given the modest protective performance of cycle helmets against angular accelerations, it is recommended that cycle helmet manufacturers and international test standards need to pay more attention to head angular accelerations.
Ziel der Studie ist eine Untersuchung extrem miniaturisierter autarker Mikrosysteme mit Sensoren, die, eingebaut in der Straße, Daten empfangen, verarbeiten, speichern und senden können. Der strukturelle Straßenzustand soll mit solchen Systemen erfasst werden. Die Kommunikation mit den Mikrosensorsystemen muss drahtlos und bidirektional über RFID-Technologie erfolgen. Da die Sensorgröße der Korngröße des Bodens entsprechen soll, ist im Vergleich zu heutigen Systemen eine völlig neue Dimensionierung der Miniaturisierung notwendig. Wichtige Parameter bei der Bewertung der Straße sind Empfindlichkeit, Langzeitstabilität, Selektivität, Einbaugröße, Schnittstelle und die Energieaufnahme. Die in diesem Bericht erwähnten Sensoren erfassen die physikalischen Parameter Temperatur, Bodenfeuchte und Salinität sowie Dehnung, Druck und Beschleunigung. Sie eignen sich aufgrund ihres geringen Energieverbrauchs, oder durch äusserste Robustheit für ein solches Mikrosystem. Aus dem Messen der physikalischen Größen und der Umweltparameter soll eine Bewertung des strukturellen Straßenzustandes entstehen. Die Energieversorgung des Sensorsystems ist ein wichtiger Teil der Studie. Dabei wird die Möglichkeit beschrieben, unter Verwendung von Piezogeneratoren, das Überfahren der eingebetteten Generatoren durch Fahrzeuge als Energielieferant zu nutzen und somit die Gesamtlaufzeit zu verlängern. Des Weiteren werden die verschiedenen Frequenzbereiche der RFID-Technologie und unterschiedliche Techniken von RFID-Transpondern sowie RF-Transceivern erläutert. In diesem Zusammenhang werden die Ergebnisse eines Reichweitentests von in einer Teststrasse eingebrachten Temperaturtranspondern gezeigt. Abschließend werden die Ergebnisse zur Integration der Systembestandteile und das Einbringen des Systems in den Straßenbau aufgezeigt. Ein keramisches Gehäuse bietet ein hohes Potential und erweist sich für diese Anwendung durch seine große Robustheit gegen thermischen und mechanischen Stress am geeignetsten.
Das von der Bundesanstalt für Straßenwesen in Auftrag gegebene Projekt FP 8716 mit dem Thema "Sicherheitsrelevanz neuer Fahrhilfen in Kraftfahrzeugen" ist vom Institut für Kraftfahrwesen der TH Aachen auf der Basis einer rein theoretischen Studie bearbeitet worden. Primäres Ziel der Arbeit war es, festzustellen, inwieweit die neuen Fahrhilfen dazu geeignet sind, die Verkehrssicherheit durch einen Gewinn an aktiver Sicherheit anzuheben.Aber auch der mögliche Einfluss auf das Verhalten des Fahrers aus psychologischer Sicht war zu berücksichtigen, denn dieser agiert in dem Bewusstsein einer erhöhten Fahrsicherheit seines mit derartigen Systemen ausgestatteten Fahrzeugs. Gegenstand der Untersuchung waren die Systeme: Anti-Blockier-Vorrichtung (ABV), Antriebs-Schlupf-Regelung (ASR), Sperrdifferential, Vierradantrieb, Vierradlenkung, geregeltes/gesteuertes Federungssystem.Sämtliche Systeme haben aus der Sicht des Technikers ihre Berechtigung im Fahrzeug durch Erhöhung von Mobilität und Fahrsicherheit. Dass dieses Potential nicht vollständig in eine Anhebung der Verkehrssicherheit umgesetzt werden kann, ist vor allem auf die Verhaltensanpassung seitens des Fahrers aufgrund des erhöhten subjektiven Sicherheitsgefühls zurückzuführen. Anhand von Handlungs- und Risikoverhaltensmodellen des Fahrers konnte die verbleibende Wirkung der Systeme abgeschätzt werden. Darüber hinaus wurde statistisches Material ausgewertet, um den Bezug der Systeme zum Unfallgeschehen festzustellen. Das ABV erwies sich als am ehesten geeignet, Unfälle zu verhindern oder Unfallfolgen zu mindern. Die Stabilität und die Lenkbarkeit wird bei Bremsungen an der Kraftschlussgrenze, wie sie in kritischen Situationen häufig auftreten, deutlich verbessert. Eine ASR bietet ähnliche Vorteile beim Beschleunigungsvorgang, dem allerdings nur eine geringe Bedeutung für die Pre-Crash-Phase zuzuschreiben ist. Das Sperrdifferential dient in erster Linie zur Erhöhung der Traktion und damit der Mobilität. Daneben kann der Vierradantrieb die Querdynamik auf niedrigen Reibwerten günstig beeinflussen und so auch die Fahrsicherheit anheben. Das verspricht auch die Vierradlenkung durch eine erhöhte Stabilität bei schnellen Lenkbewegungen. Es besteht aber gerade bei den Systemen Vierradlenkung und Vierradantrieb die Gefahr einer deutlichen Zunahme des subjektiven Sicherheitsgefühls auf Seiten des Fahrers mit dem unerwünschten Effekt einer unter Umständen riskanteren Fahrweise. Geregelte Federungssysteme sind in ihrer Wirkung auf den Regelkreis Fahrer-Fahrzeug nur schwer einzuschätzen, da sie das gesamte Fahrverhalten des Fahrzeugs beeinflussen. Die Bilanz für die Verkehrssicherheit dürfte bei diesem System positiv sein. Dem Gewinn an Fahrsicherheit durch den Einbau der Fahrhilfen steht das Gefährdungspotential durch eventuelle Fehlfunktionen gegenüber. Eine regelmäßige Überwachung erscheint deshalb vor allem für die ABV und die Vierradlenkung angebracht.
In der vorliegenden Untersuchung wurde das Geschwindigkeitsverhalten freifahrender Pkw bei etwa 400 Verfolgungsfahrten auf vier Bundes- und Landesstraßen im Odenwald und im Hessischen Ried analysiert. Dazu mussten die Geschwindigkeitsprofile relativ aufwendig geglättet werden, um die (Längs-)Beschleunigung und (Längs-)Rückprofile als Maß für die Reaktionsstärke und den Reaktionsort berechnen zu können. Die ermittelten Profile wurden getrennt nach typischen Fahrtengruppen aufgetragen. Außerdem wurden an auffälligen Stellen die Verteilungen der Geschwindigkeiten und der ausgenutzten Seitenreibungsbeiwerte ermittelt. Es zeigt sich, dass Verfolgungsfahrten recht gut geeignet sind, um das Reaktionsverhalten freifahrender Fahrer zu studieren. Die Messmethodik kann allerdings noch verfeinert werden. Die wichtigsten Ergebnisse sind: - Das höhere Beschleunigungsvermögen stärker motorisierter Fahrzeuge wirkt sich auf die gesamte Fahrweise aus. - Die höchsten Werte der Verzögerungen sind bei manchen engen und unübersichtlichen Kurven nicht vor, sondern in den Kurvenbereichen zu finden. - Die Fahrer akzeptieren vor allem bei Nässe wesentlich höhere Seitenreibungswerte als in den Richtlinien angenommen. Die akzeptierten Maxima der Seitenreibungswerte unterscheiden sich bei engen Radien von Kurve zu Kurve kaum. Die maximale Seitenbeschleunigung ist damit wahrscheinlich eine maßgebliche Eingangsgröße der Geschwindigkeitswahl. Die Sichtverhältnisse haben (auch bei der Trassierung im Höhenplan) einen großen Einfluss auf das Reaktionsverhalten. Sollten sich in den weiteren Teilen des gesamten Forschungsvorhabens noch Fragestellungen in Bezug auf bestimmte Fahrergruppen oder ähnliches ergeben, so wäre eine weitere Auswertung des vorhandenen Datenmaterials, zum Beispiel getrennt nach Fahreralter oder Ortsansässigkeit durchaus denkbar.
Gerhard GEYER schildert die Entwicklung seit Ende der achtziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts und geht insbesondere auf das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz und das Planungsvereinfachungsgesetz sowie auf das Instrument der Investitionsmaßnahmegesetze ein. Weiterhin berichtet er über neuere Initiativen, durch die die Planung von Verkehrsprojekten beschleunigt werden soll, vor allem über die Verlängerung der Geltung des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes und über die Vorschläge des Länderfachausschusses Straßenbaurecht, die in dem Eckpunktepapier zur "Beschleunigung der Planungsverfahren für Bundesfernstraßen" enthalten sind. Nachdrücklich weist der Referent auf die Notwendigkeit hin, für die durch beschleunigte Verfahren vermehrt geschaffenen Baurechte zeitgerecht Mittel zur Verwirklichung der Vorhaben bereit zu stellen. Schließlich betont er im Hinblick auf die künftige Entwicklung den wachsenden Einfluss des europäischen Rechts, insbesondere im Umweltbereich, auf die Ausgestaltung und die Dauer der Verfahren. Jutta SCHMIDT wendet sich in ihrem Referat zunächst dem Umweltinformationsgesetz " in der Fassung vom 23. August 2001 " zu, das die europäische Umweltinformationsrichtlinie aus dem Jahre 1990 in nationales Recht umgesetzt hat, um sodann die in der europäischen Umweltrichtlinie vom 28. Januar 2003 enthaltenen Neuerungen darzustellen. Im Anschluss berichtet sie über die vorgesehene Gesetzesänderung und schildert insbesondere im Hinblick auf den Begriff der Umweltinformation anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung die Auswirkungen auf die Straßenbauverwaltung. Ulrich STELKENS behandelt in seinem Referat nicht lediglich die rechtsgeschäftliche, sondern ebenso die Vertretung des Bundes durch die Länder bei der Durchsetzung und Abwehr gesetzlicher Ansprüche zwischen den beim Vollzug der Bundesauftragsverwaltung involvierten Bundes- und Landesbehörden und Dritten. Als problematisch stellt sich dabei insbesondere die Vertretung in vermögensrechtlichen Angelegenheiten der Bundesfernstraßen dar, die auf einer Regelung in einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundes beruht, die historisch zu erklären ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dürfte der Bund indes bei der Bundesauftragsverwaltung gerade nicht von den mit der Vollziehung von Bundesauftragsangelegenheiten betrauten Landesbehörden vertreten werden , sondern die Länder sind nach der Auffassung des Referenten berechtigt und verpflichtet, diese Aufgaben im eigenen Namen wahrzunehmen, und zwar auch in vermögensrechtlichen Angelegenheiten der Bundesfernstraßenverwaltung. Wolfgang MAß beschreibt in seinem Beitrag zunächst die Verwaltungspraxis in Bayern, die bei den verschiedenen vermögensrechtlichen Fallkonstellationen unterschiedlich vorgeht, jedoch meist das Land in Vertretung des Bundes handeln lässt, wohl in dem Bestreben, die Wahrnehmungskompetenz jeweils an die Sachfinanzierungskompetenz zu koppeln. Allerdings sind nach Ansicht des Referenten seit geraumer Zeit in Rechtsprechung und Literatur Tendenzen erkennbar, die bisherige Praxis zu erschüttern , er befürwortet eine einheitliche Regelung der Wahrnehmungskompetenz in der Vermögensverwaltung und regt eine gesetzliche Festlegung an. Richard BARTLSPERGER geht in seiner Stellungnahme von denselben Grundannahmen wie STELKENS aus, misst jedoch der Regelung des Artikel 90 Absatz 1 Grundgesetz, der dem Bund das zivilrechtliche Eigentum an den Bundesfernstraßenverwaltung zuspricht, eine größere Bedeutung zu und differenziert deshalb zwischen den Fällen, in denen die Länder unmittelbar aus dem Eigentum des Bundes fließende Rechte geltend machen " dies sei nur im Namen des Bundes möglich " und allen anderen Fällen mit vermögensrechtlichen Bezug, bei denen die Länder entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts außenwirksame Maßnahmen im eigenen Namen wahrzunehmen hätten. Im Ergebnis mahnt daher auch BARTLSPERGER einen sorgfältigeren Umgang mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben bei der Vermögensverwaltung der Bundesfernstraßen an.