Abteilung Verhalten und Sicherheit im Verkehr
Chronic non-cancer pain (CNCP) is a major health problem. Patients are increasingly treated with chronic opioid therapy (COT). Several laboratory studies have demonstrated that long-term use of opioids does not generally impair driving related skills. But there is still a lack of studies investigating on-the-road driving performance in actual traffic. The present study assessed the impact of COT on road-tracking and car-following performance in CNCP patients. Twenty CNCP patients, long-term treated with stable doses of opioid analgesics, and 19 healthy controls conducted standardized on-the-road driving tests in normal traffic. Performance of controls with a blood alcohol concentration (BAC) of 0.5 g/L was used as a reference to define clinically relevant changes in driving performance. Standard Deviation of Lateral Position (SDLP), a measure of road-tracking control, was 2.57 cm greater in CNCP patients than in sober controls. This difference failed to reach statistical significance in a superiority test. Equivalence testing indicated that the 95% CI around the mean SDLP change was equivalent to the SDLP change seen in controls with a BAC of 0.5 g/L and did not include zero. When corrected for age differences between groups the 95% CI widened to include both the alcohol reference criterion and zero. No difference was found in car-following performance. Driving performance of CNCP patients did not significantly differ from that of controls due to large inter-individual variations. Hence in clinical practice determination of fitness to drive of CNCP patients who receive opioid treatments should be based on an individual assessment.
Es wird über ein Schulungsprogramm referiert, das von einer Expertengruppe entwickelt wurde und der Entdeckung von unter Drogen stehenden Kraftfahrern durch Polizeibeamte dient. Die Expertengruppe setzte sich aus Verkehrs- und Rechtsmedizinern, Toxikologen, Ärzten, Juristen und Polizeischulungsbeamten zusammen. Die Verbreitung des Schulungsprogramms wird über Multiplikatorenseminare und Praxisseminare erfolgen. Inhalte des Schulungsprogramms sind Epidemiologie, Rechtsfragen, Drogenwirkungen, Stoffkunde, Verdachtsgewinnung und Beweissicherung. Die Expertengruppe konzipierte einen Protokollbogen für polizeiliche Beobachtungen, die viele Punkte aus den bereits vorhandenen Protokollen zur Feststellung von Trunkenheitsfahrten enthalten. Zusätzlich sind Beobachtungen der Augenbindehäute, des Durchmessers und der Reaktion der Pupillen aufgeführt. Außerdem wird nach Änderungen des Verhaltens während der polizeilichen Maßnahme gefragt. In den Multiplikatorenseminaren geht es um die Ausbildung der Dozenten, die das gewonnene Wissen in Praxisseminaren an Kollegen weitergeben. Es wurden bereits Pilotveranstaltungen durchgeführt.
In einer bundesweiten Umfrage bei den Fahrerlaubnisbehörden wurde versucht, einen Einblick in die Umsetzungsrealität und die Zielgenauigkeit der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen bei drogenbeeinflussten Kraftfahrern zu erhalten. Die Behörden dokumentierten über ein halbes Jahr lang jeden Fall von Eignungszweifeln hinsichtlich Betäubungs- und Arzneimittel. Fast 90 Prozent der betroffenen Personen waren Männer, fast zwei Drittel gehörten zur Altersgruppe der 18-24-Jährigen, etwa ein Viertel war 25-35 Jahre alt. In den weitaus meisten Fällen waren die Einleitungsanlässe nach Paragraf 14 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Einnahme oder Besitz von Betäubungsmitteln (BtM). Deutlich seltener wurde die gelegentliche Einnahme von Cannabis, verbunden mit weiteren Tatsachen, angegeben. Die Behörden erhielten ihre Informationen größtenteils von der Polizei, gefolgt von den Staatsanwaltschaften. Zur Klärung der Zweifel an der Fahreignung wurde am häufigsten ein fachärztliches Gutachten angefordert (in 44 Prozent der Fälle), in etwa 29 Prozent der Fälle ein ärztliches Screening beziehungsweise ein toxikologisches Gutachten und in rund 27 Prozent der Fälle eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Letztere kann laut FeV dann angeordnet werden, wenn gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt und weitere Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen, und ist anzuordnen, wenn die Fahrerlaubnis aus einem der einschlägigen Gründe entzogen war oder zu klären ist, ob eine Abhängigkeit oder Einnahme weiterhin besteht. Ein ärztliches Gutachten kann angeordnet werden, wenn der Betroffene BtM im Sinne des BtM-Gesetzes widerrechtlich besitzt oder besessen hat, und ist anzuordnen, wenn Tatsachen die Annahme begründen, dass Abhängigkeit, Einnahme von BtM oder missbräuchliche Einnahme von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln oder anderen Stoffen vorliegt. Die ersten Analysen zeigen, dass sowohl zwischen den Bundesländern als auch zwischen den Behörden innerhalb der Länder beträchtliche Unterschiede in der Vorgehensweise bei Drogenfällen existieren.
In der Arbeit werden Gebrauchs- und Fachinformationen von Benzodiazepin-Präparaten hinsichtlich verschiedener Aspekte untersucht. Zusammenfassend konnte in allen Gebrauchsinformationen ein deutlicher Hinweis auf das Abhängigkeitspotenzial von Benzodiazepinen (BZD) und einer mölichen verkehrsmedizinischen Beeinträchtigung gefunden werden. Viele Aspekte, die sich aus den Empfehlungen des 37. Deutschen Verkehrsgerichtstages ergaben, sind bereits umgesetzt. Eine Folge könnte der beobachtete Rückgang der verordneten BZD sein. Der positive Trend zur konkreten Detailinformation wurde in den EG-Leitlinien hingegen nicht übernommen. Es wird aufgeführt, welche Verkehrswarnhinweise in Zukunft insbesondere auch auf EG Ebene vermehrt berücksichtigt werden sollten.
Weitgehend besteht Einigkeit darüber, dass die Einnahme von Drogen mit Fahrtüchtigkeit nicht vereinbar ist. Ob dies auch auf Personen zutrifft, die Opioide unter strenger ärztlicher Kontrolle einnehmen - wie beispielsweise Schmerzpatienten - ist umstritten. Diese Fragestellung gewinnt an Bedeutung vor dem Hintergrund der geplanten Gesetzesänderung des -§ 24 a StVG, wonach Fahren unter dem Einfluss von Morphin, Heroin, Kokain und Cannabis einen Ordnungswidrigkeitentatbestand darstellt. Um eine generelle Bußgeldbewehrung für therapeutisch genutzte Arzneimittel zu vermeiden, wurde eine Ausnahmeregelung in den Gesetzesentwurf aufgenommen. Die nachfolgende Pilotstudie unternimmt den Versuch einer differenzierten Betrachtung opioidpflichtiger Schmerzpatienten, insbesondere im Hinblick auf die Bereiche, die die Verkehrssicherheit beeinflussen können. Hierzu wurde eine Literaturstudie und eine empirische Untersuchung durchgeführt. In einem weiteren Untersuchungsteil werden die rechtlichen Vorschriften zum Fahren unter Drogen-/Medikamenteneinfluss von sieben europäischen und zwei außereuropäischen Ländern zusammengestellt. Einen Schwerpunkt bildet hierbei die Bewertung ärztlich indiziierter Drogen/Medikamente durch die nationale Gesetzgebung.
The 6th RFP project DRUID aimed at supporting European transport policy makers by suggesting scientifically based recommendations to combat impaired driving. The main DRUID objectives were: 1. In-depth analysis of the problem situation with regard to DUI/DUID in Europe; 2. Assessment of prevalence and accident risks of DUI/DUID on the basis of epidemiological and experimental studies; 3. Evaluation of oral fluid screening devices and cost-benefit analysis of a strengthened drug driving enforcement; 4. Development of a classification system for medicines; 5. Evaluation of driver rehabilitation schemes and strategies of licence revocation; 6. Assessment of the effectiveness of new prescribing and dispensing guidelines for medicines; 7. Ddevelopment of policy recommendations on the basis of DRUID results. All in all, the DRUID results revealed that prevalence of psychoactive substance consumption, DUI/DUID, enforcement levels and legal strategies are very heterogeneous in European countries. Nonetheless, DRUID derives general recommendations as base for national solutions.
Ziel der Untersuchung war es, das Fahrverhalten unter Akutmedikation von Diazepam im Daimler-Benz Fahrsimulator zu untersuchen. Dazu wurden 60 männliche Studenten auf drei Gruppen verteilt; von ihnen erhielt eine Gruppe eine mittlere Dosis von 0,11 mg/kg, eine Gruppe eine hohe Dosis von 0,22 mg/kg und eine Kontrollgruppe kein Medikament. Die 20-minütige Testfahrt im Fahrsimulator setzte sich aus zehn unterschiedlichen Szenarien zusammen, die zum Teil Überraschungseffekte mit hohen Anforderungen an die Probanden beinhalteten. Wegen der sicheren Lerneffekte war eine wiederholte Simulatorfahrt mit den gleichen Probanden unter verschiedenen Medikamentendosen beziehungsweise als Kontrollgruppe nicht möglich. Vor und nach der Simulatorfahrt wurde der Wirkstoffgehalt des Diazepams im Serum festgestellt. Die subjektive Befindlichkeit wurde im Laufe des Testtages zweimal abgefragt. Außerdem wurden im Anschluss an die Simulatorfahrt psychometrische Leistungstests durchgeführt. Signifikante Unterschiede zwischen den drei Gruppen fanden sich in den betrachteten Variablen in keinem der zehn Szenarien oder den drei psychometrischen Leistungstests. Die individuellen Unterschiede innerhalb der Gruppen waren stets größer als die Unterschiede zwischen den Gruppen. In der Basler Befindlichkeits-Skala fanden sich in wenigen Variablen signifikante Unterschiede. Die Ergebnisse führten zu der Hypothese, dass die Fahrtüchtigkeit nicht direkt und nicht alleine von der Dosierung des Diazepams abhängig ist, vielmehr kann in bestimmten Dosisbereichen eine Kompensation eintreten.
Mit dem Forschungsvorhaben wurde der Einfluss von Alprazolam in Kombination mit Alkohol auf das Fahrverhalten von Versuchspersonen im Daimler-Benz-Simulator untersucht. Die Testpersonen waren männliche Studenten, junge Angestellte und Selbständige: 31 bekamen 0,5 mg Alprazolam und 33 bekamen 0,5 mg Alprazolam und 0,5 Promille Alkohol. Eine dritte Gruppe, bestehend aus 34 männlichen Testpersonen, bildete die Kontrollgruppe. Bei der Testfahrt waren 10 standardisierte Fahraufgaben (scenarios) zu bewältigen. Diese Aufgaben stellten normale Anforderungen dar, zum Beispiel an die Reaktionsgeschwindigkeit, zum Teil mussten die Situationen aber auch schnell bewältigt werden im Sinne einer Notfallsituation. Unter Einfluss von Alprazolam - geringe Dosis - waren einige Beeinträchtigungen trendmäßig festzustellen. Signifikante und inhaltlich bedeutsame Beeinträchtigungen konnten erst bei der Kombination von Alprazolam und Alkohol festgestellt werden. Ob diese Beeinträchtigungen allein auf den Alkohol zurückgeführt werden müssen, wurde nicht untersucht. Die Fahrtüchtigkeit ist unter Alprazolam - selbst in niedriger Dosierung - in Kombination mit Alkohol deutlich beeinträchtigt.
Es wird über die Ergebnisse eines Expertengespräches zur Fahreignung und -tüchtigkeit von Schmerzpatienten unter dem Einfluss von Opiaten berichtet. Das Expertengespräch sollte wissenschaftlich fundierte Entscheidungshilfen für eine Änderung des Paragraphen 24a StVG liefern und fand im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr bei der Bundesanstalt für Straßenwesen statt.
Es wird über eine Metanalyse experimenteller Studien zu der Frage, welche Nebenwirkungen Medikamente auf die menschliche Leistungsfähigkeit, speziell auf die Fahrtüchtigkeit haben können, berichtet. 812 Studien, in denen insgesamt 248 Wirkstoffe untersucht wurden, gingen in diese Analyse ein, dabei überwog die Arzneimittelgruppe der Hypnotika/Sedativa. Die Metaanalyse bietet eine Datenbasis für weitere experimentelle, pharmakologische und epidemiologische Studien auf dem Themengebiet. Außerdem ermöglicht sie es, bei gleichwertigen Wirkstoffen das Medikament auszuwählen, das die wenigsten verkehrsrelevanten Leistungseinbußen zeigt.