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Jährlich fallen im Bereich der Straßenunterhaltung an Bundesfernstraßen circa 150.000 Tonnen Mähgut an. Diese organischen Rückstände aus den Grünpflegemaßnahmen wurden bisher überwiegend über Mülldeponien und Müllverbrennungsanlagen entsorgt. Im Rahmen der Untersuchungen zur Schnittgutverwertung wurde aus diesem Grund ein Kompostierversuch mit Schnittgut aus dem Straßenrandbereich durchgeführt. Im Versuch wurden unter Praxisbedingungen mit einfachen technischen Mitteln und ohne den Zusatz von Kompostierhilfen die Ausgangsmaterialien Gras (aus dem Intensiv- und Extensivpflegebereich) und Holz (gehäckseltes Astwerk aus dem Lichtraumprofil) miteinander vermischt und zur Miete aufgesetzt. Während der Rotte wurden die Witterungsverhältnisse aufgezeichnet, Temperatur und Feuchte in der Miete beobachtet sowie chemische Analysen durchgeführt. Die Ergebnisse der chemischen Untersuchung zeigen, dass die Ausgangsmaterialien innerhalb kurzer Zeit in ein gutes Bodenverbesserungsmittel überführt werden können. Während der Rotte erfolgt jedoch eine relative Anreicherung von Schwermetallen ("Aufkonzentrierung") aufgrund des Abbaus organischer Substanz.Dennoch sind die Schwermetallgehalte bis auf die Gehalte an Blei und Cadmium geringer als die strengen Forderungen, die das Umweltbundesamt bei der Vergabe des "Blauen Engels" (RAL-UZ 45) für Bodenverbesserungsmittel zugrunde legt. Der Mineralölgehalt (Kohlenwasserstoffe) des Ausgangsmaterials wurde während der Rotte um 96 Prozent reduziert, der Chloridgehalt um 75 Prozent. Darüber hinaus erfüllt der im Versuch erzeugte Kompost die an ein solches Bodenverbesserungsmittel gestellten Gütekriterien (ph-Wert), Nährstoffgehalte, Gehalt an organischer Substanz und so weiter). Kompostiertes Grüngut aus der Straßenunterhaltung kann von daher im Bereich des Straßenbaus beziehungsweise der Landschaftspflege ohne Einschränkung als Bodenverbesserungsmittel verwendet werden. Die Verarbeitung von Schnittgut aus der Straßenunterhaltung zu Kompost ist aus ökologischer und ökonomischer Sicht sinnvoll und trägt dem Grundgedanken des Abfallgesetzes, nämlich der Vermeidung und Wiederverwertung von Abfällen Rechnung.
Im Rahmen des BASt-Projektes AP 97612 "Koordinierung und fachliche Betreuung externer Projekte zur Untersuchung der Wirtschaftlichkeit einer befristeten Umnutzung von Standstreifen an BAB für Zwecke des fließenden Verkehrs" waren verschiedene externe Forschungsvorhaben durchgeführt worden, deren Ergebnisse die Frage nach den Auswirkungen einer Umnutzungsmaßnahme auf die betriebliche Straßenunterhaltung auf dem umgenutzten Streckenabschnitt nicht abschließend beantworten konnten. Der Arbeitskreis 3.14.1 "Unterhaltungs- und Betriebsdienst" der FGSV hat deshalb das Thema "Auswirkungen von Standstreifenumnutzungen auf die betriebliche Straßenunterhaltung" in sein Arbeitsprogramm aufgenommen. Die erforderlichen Erhebungen wurden als BASt-Projekt AP 01650 durchgeführt. Die Erhebung erfolgte in Form von Interviews mit den Leitern betroffener Autobahnmeistereien. Es wurden Angaben zur Strecke, allgemeine Angaben zu Organisation und Durchführung, gezielte Informationen zu Auswirkungen auf einzelne Maßnahmen (Bauliche Unterhaltung, Grünpflege, Straßenausstattung, Reinigung, Winterdienst, weitere Leistungen der betrieblichen Straßenunterhaltung) sowie zu Mehrkosten (geschätzt) abgefragt. Die Ergebnisse der Untersuchung werden vom AK 3.14.1 zu Empfehlungen für Meistereien verarbeitet, in deren Streckennetz künftig eine Maßnahme zur Umnutzung des Standstreifens zu einem weiteren Fahrstreifen durchgeführt wird.