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Tempolimits auf Bundesautobahnen 2015 : Schlussbericht zum Arbeitsprogramm-Projekt F1100.6110020
(2017)
In stark aggregierter Form werden die Anteile von Autobahnstrecken mit verschiedener Tempolimitregelungen bezogen auf das gesamte Autobahnnetz dargestellt. Die Auswertung der von den Bundesländern gemeldeten Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Bundesautobahnen (Stand 2015) ergibt, dass gut drei Viertel der Bundesautobahnen ohne eine Geschwindigkeitsbeschränkung sind. Knapp ein Viertel der Bundesautobahnen ist mit einer dauerhaft oder temporär gültigen Geschwindigkeitsbeschränkung versehen.
Zwischen der einbahnig-zweistreifigen Straße und der zweibahnig-vierstreifigen Straße besteht eine beträchtliche Leistungsfähigkeitslücke. Bei der Bemessung von Straßen müssen dadurch nicht selten eine geringere Verkehrsqualität als erwünscht oder höhere Baukosten in Kauf genommen werden. Um zu prüfen, ob dreistreifige Straßen diese Lücke ausfüllen können, wurde die verfügbare ausländische Literatur hinsichtlich der möglichen Betriebsarten, der Entwurfsgrundlagen sowie hinsichtlich der Leistungs- und Sicherheitseigenschaften ausgewertet. Die Auswertungen zeigen, dass dreistreifige Straßen dazu generell nicht in der Lage sind. Wohl aber könnte ihre Anwendung dort von Vorteil sein, wo eine Betriebsart, z.b. Die abschnittsweise ein- und zweistreifige Führung jeder Fahrtrichtung, besonders günstige Voraussetzungen für bestimmte Einsatzbereiche, z.B. Bewegtes Gelände, bietet.
Im Rahmen des zweitägigen Kolloquiums "Luftqualität an Straßen 2013" wurden aktuelle Forschungsaktivitäten und Maßnahmen auf dem Gebiet der Luftreinhaltung im Einflussbereich von Straßenbau und Straßenverkehr vorgestellt. Der Tagungsband gibt 14 Fachvorträge und die 4 Beiträge der Posterausstellung wieder.
In stark aggregierter Form werden die Anteile von Autobahnstrecken mit verschiedener Tempolimitregelungen bezogen auf das gesamte Autobahnnetz dargestellt. Nicht enthalten sind Geschwindigkeitsbeschränkungen im Bereich von Autobahnbaustellen. Rund zwei Drittel der Autobahnen sind demnach ohne Geschwindigkeitsbegrenzung, 27 % sind mit einer dauerhaft gültigen Geschwindigkeitsbegrenzung versehen, bei 3 % ist die Geschwindigkeit nur zu bestimmten Uhrzeiten beziehungsweise unter bestimmten Bedingungen temporär beschränkt und weitere 4 % befinden sich im Geltungsbereich einer Verkehrsbeeinflussungsanlage (VBA), die unter günstigen Verkehrsbedingungen kein Tempolimit anzeigt (so genannte VBA "ungedeckelt"). Die Zahl der Strecken mit dauerhaft oder temporär gültigen Geschwindigkeitsbeschränkungen (ohne VBA "ungedeckelt") hat gegenüber dem Jahr 2006 relativ stark zugenommen.