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Um die Wirkung hochgesetzter Bremsleuchten auf das Uunfallgeschehen abzuschätzen, wurde eine Reihe von Untersuchungen eingeleitet. Die Zusammenfassung ihrer Ergebnisse: 1. Der Anteil der Pkw mit hochgesetzten Bremsleuchten ist gering und scheint weiter zu sinken. 2. Die Wirkung hochgesetzter Bremsleuchten kann noch nicht abschließend beurteilt werden. Es gibt aber Hinweise dafür, dass die auf Grund von Experimenten erwarteten positiven Effekte aus einer Reihe von Gründen relativiert werden müssen: - Wahrnehmungs- (Tiefen- und Entfernungseindruck) und Bremsgewohnheiten des Alltags entsprechen nicht den experimentellen Bedingungen; - Kompensationsverhalten auf Grund vermeintlich besserer Bremssignalisierung ist nicht auszuschließen; - hochgesetzte Bremsleuchten werden von den Betroffenen kontrovers beurteilt, teilweise nicht ohne starke Emotionen; - für das normale alltägliche Bremsverhalten sind Informationen über die Stärke der Verzögerung des Vordermanns wünschenswerter als der bloße Hinweis "Fahrer bremst". 3. Verletzungen von Pkw-Insassen durch hochgesetzte Bremsleuchten sind nicht zu erwarten. 4. Um ein positives Gesamtergebnis bei der Gegenüberstellung von Nutzen und Kosten zu erreichen, müssten hochgesetzte Bremsleuchten etwa 10 % der Folgen des theoretisch zu beeinflussenden Unfallpotentials vermeiden. 5. 36 % der befragten Autofahrer fordern ein Verbot hochgesetzter Bremsleuchten, 20 % eine Einbauvorschrift.
In nahezu allen Ländern wurde die Gurtanlegepflicht von Anfang an mit einer finanziellen Sanktion verbunden. Nur in Norwegen und Schweden ist bei Einführung der Gurtanlegepflicht auf eine Sanktionsbewehrung verzichtet worden. Im Jahre 1979 hat Norwegen dann eine Sanktion nachträglich eingeführt und ist insoweit für die Beurteilung der Wirksamkeit der nachträglichen Maßnahme der einzige unmittelbare Vergleichsfall. Es zeigte sich gegenüber der schon bestehenden Anlegepflicht ohne Sanktionsbewehrung ein starker Anstieg der Anlegequoten, insbesondere auf Innerortsstraßen. In mehreren Ländern wurde die Einführung der Gurtanlegepflicht mit umfassenden Informationen über den Nutzen des Sicherheitsgurtes eingeleitet. Bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen werden unterschiedlich strenge Maßstäbe angelegt; in der Schweiz wurden zur Sicherung gegen allzu leichtes umgehen der Gurtanlegepflicht wirksame Kriterien entwickelt. Von wenigen Extremfällen abgesehen, liegt die Höhe der Sanktion im Mittel bei etwa 50,- DM.