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Die Nutzung des Fahrrads als Verkehrsmittel hängt vom qualitativ hochwertigen und sicheren infrastrukturellen Angebot ab. Insbesondere für den Alltags- und Berufsverkehr ist es ein Ziel, künftig mehr und mehr Radvorrangrouten (RVR) und Radschnellverbindungen (RSV) bereit zu stellen, die sich vom Basisnetz im Radverkehr durch höhere Qualitäten und verkürzte Reisezeiten und damit auch durch stärkere Frequentierung abheben sollen.
Neben der Verfügbarkeit von qualitativ hochwertigen Streckenabschnitten kommt vor allem der Sicherheit für den potentiell und gewünscht schnell fahrenden Radverkehr und der Vermeidung zu hoher Verlustzeiten mit Hilfe der Bereitstellung von adäquaten Knotenpunktsituationen eine besondere Bedeutung zu. Im Bestand und im Zuge des Ausbaus von RVR und RSV existieren in diesem Zusammenhang unterschiedliche realisierte und geplante Ausgestaltungen von Knotenpunkten zwischen derartigen Radverkehrsverbindungen und dem übrigen Netz von Rad- und motorisiertem Verkehr.
Eine umfassende Evaluation von umgesetzten Knotenpunktlösungen im Zuge von RVR/RSV und der im Arbeitspapier Hinweise zu Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten (H RSV) vorgeschlagenen Knotenpunktsituationen im Hinblick auf ihre Sicherheit und Akzeptanz ist bislang noch nicht erfolgt. Daher war es Ziel dieser Arbeit, Wirkungen und Rahmenbedingungen für verschiedene Knotenpunktarten im Zuge von RVR/RSV zu analysieren. Dabei wurden durch Sicherheitsanalysen, Verhaltensbeobachtungen, Konfliktanalysen und Befragungen Qualitätsmerkmale aus Sicht der Radfahrenden herausgearbeitet und Kriterien festgelegt, die eine sichere und regelkonforme Benutzung von Knotenpunktsituationen möglich machen.
Im Rahmen des Forschungsprojektes wurden 31 Knotenpunkte an qualitativ hochwertigen Radverbindungen und vier Netzmaschen untersucht.
Die Untersuchungen im Rahmen des Forschungsprojekts haben gezeigt, dass eine Standardisierung von Knotenpunkten an RSV/RVR bislang nicht umgesetzt ist. Dabei ist zu beachten, dass die Bauzeitpunkte der untersuchten Knotenpunkte sehr unterschiedlich sind. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Gestaltungsempfehlungen der H RSV aufgrund des Erscheinungsjahrs 2021 noch nicht in voller Breite umgesetzt werden konnten.
Die Ergebnisse haben aber auch gezeigt, dass eine Bevorrechtigung von RSV/RVR an innerörtlichen Knotenpunkten des Untersuchungskollektives weder zu überdurchschnittlich vielen Unfällen, noch zu überdurchschnittlich vielen Konflikten führt. Zudem werden die, für die durchgeführten Befragungen exemplarisch ausgewählten Knotenpunkte mit Bevorrechtigung der Radverbindung im Vergleich zu Knotenpunkten mit Wartepflicht subjektiv als sicherer empfunden.
Eine Bevorrechtigung der Radverbindung ist daher zumindest bei Einhaltung bestimmter Einsatzgrenzen möglich. Es hat sich herausgestellt, dass sowohl die Gesamtverkehrsstärke als auch die Verteilung der Verkehrsstärken auf die Verkehrsmodi am Knotenpunkt, einen Einfluss auf die Verkehrssicherheit am Knotenpunkt haben. Der Knotenpunkt sollte daher immer im Netzzusammenhang betrachtet werden. Es wird zudem angenommen, dass eine einheitliche Knotenpunktgestaltung das Verständnis und die Verkehrssicherheit der Verkehrsteilnehmenden erhöhen könnte.
Wenn der Radverkehr auf der qualitativ hochwertigen Radverbindung bevorrechtigt wird, dann sollte dies nach Maßgabe der Gestaltungsempfehlungen der H RSV erfolgen:
• Eine gute Sichtbeziehung zwischen den Verkehrsteilnehmenden.
• Eine eindeutige und gut sichtbare Beschilderung der Vorfahrtregelung.
• Eine (fahrdynamisch wirksame) Fahrbahnanhebung im Bereich der Radverkehrsfurt. (vgl. FGSV 2021a)
Einige Indikatoren sprechen für eine standardisierte und auffällige Markierung in Form einer roteingefärbten Furt im Verlauf einer RVR/RSV, Haifischzahnmarkierungen und Sinnbildern. Eine schnelle Begreifbarkeit der Knotenpunktregelung sollte durch Einheit von Bau und Betrieb sichergestellt werden. Die Gestaltungsempfehlungen wurden auf Grundlage eines relativ geringen Untersuchungsgegenstandes getroffen und sollten zukünftig im Zuge des Ausbaus bevorrechtigter Knotenpunkte für den Radverkehr weiter untersucht werden.
Unter Berücksichtigung der verschiedenen Netzfunktionen und Sicherheitsmerkmale kann eine Bevorrechtigung des Radverkehrs schwierig sein. Dann gilt es zunächst die Umstände zu verändern, die eine Bevorrechtigung verhindern. Mögliche Maßnahmen können dann Änderungen der Verkehrsfunktionen wie z.B. Verlagerungen des Kfz-Verkehrs hin zu Routenveränderungen im ÖPNV sein. Im Fall von Sicherheitsdefiziten sind diese zu beheben.
Erst, wenn eine Vereinfachung der Verkehrsfunktionen oder die Beseitigung von Sicherheitsdefiziten am Knotenpunkt nicht möglich ist, sollte mit dem Ziel einer zügig zu befahrenden Radschnellverbindung möglichst eine planfreie Lösung eingesetzt werden. LSA-Knotenpunkte oder Knotenpunkte mit Wartepflicht für die Radverbindung sollten auf hochwertigen Radverbindungen nur Ausnahmen darstellen.
Eine wichtige Grundlage für eine systematische Straßenerhaltung ist die Kenntnis des Straßenzustands und seiner zeitlichen Entwicklung. Die Grundlage hierfür sind Zustandsdaten der Fahrbahnoberfläche aus den periodischen Kampagnen der Zustandserfassung und -bewertung ZEB. Der vorliegende Forschungsbericht thematisiert eine Weiterentwicklung von bestehenden Methoden zur Zustandserfassung und -bewertung kommunaler Straßen. Ziel war die Entwicklung einer für den kommunalen Bereich geeigneten Bewertungsmethodik, die in einem Pilotgebiet in Bochum erprobt wurde. Die Zustandserfassung erfolgte messtechnisch und visuell vor allem auf Hauptverkehrs- und Nebenstraßen oder visuell auch auf Nebenflächen, wobei visuell zwischen visuell-sensitiver Vor-Ort-Erfassung und bildbasierter Auswertung am Bildschirm unterschieden wird. Das Projekt überprüfte bestehende Zustandsindikatoren und erweiterte diese um die Dimensionen „Ausdehnung“ und „Ausprägung“ ausgehend von der Asphalt- auf die Pflasterbauweise, um eine differenziertere Bewertung zu ermöglichen.
Die Analyse zeigte, dass bisherige Indikatoren wie Ebenheit und Substanzmerkmale (z. B. Risse) die Anforderungen verschiedener Verkehrsflächenarten nicht ausreichend abbilden. Ein Katalog relevanter Zustandsindikatoren wurde erstellt, wobei Ebenheit (Längs- und Querebenheit) und Substanzmerkmale als Hauptgruppen identifiziert wurden. Die Griffigkeit netzweit betrachtet spielt im kommunalen Bereich aufgrund niedriger Geschwindigkeiten eine geringere Rolle. Zur Qualitätssicherung werden standardisierte Verfahren und zertifizierte Messgeräte empfohlen. Die visuell-sensitive Zustandserfassung mit präziser Lokalisierung verbessert die Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse deutlich.
Für unterschiedliche Verkehrsflächenarten wurden spezifische Bewertungsindikatoren und Normierungsfunktionen entwickelt. Die Verknüpfung der Indikatoren (Wertesynthese) wurde angepasst, um eine konsistentere und realitätsnahe Bewertung zu ermöglichen. Im Pilotgebiet Bochum wurden drei Erfassungsmethoden – messtechnisch, visuell-bildbasiert und visuell-sensitiv – verglichen. Jede Methode weist spezifische Stärken auf: Messtechnische Verfahren sind besonders bei Ebenheitsdefiziten präzise, visuell-bildbasierte Verfahren eignen sich für Oberflächenschäden, visuell-sensitive Verfahren liefern kontextbezogene Einschätzungen. Die Vergleichbarkeit der Ergebnisse hängt maßgeblich von der räumlichen Zuordnung und der Schadenscodierung ab.
Das Projekt empfiehlt, Zustandsindikatoren um „Ausdehnung“ und „Ausprägung“ zu erweitern und erstmals systematische Bewertungsansätze für Pflasterflächen zu etablieren. Für die Qualitätssicherung sollten Vergleichsverfahren für Messgeräte, verbindliche Anforderungen an das Erhebungspersonal sowie klare Codierungsregeln eingeführt werden. Die Länge der Auswerteabschnitte sollte auf mindestens 20 Meter erhöht werden.
Alle drei Erfassungsverfahren sind grundsätzlich geeignet, sollten jedoch je nach Zielsetzung und Flächenart ausgewählt werden. Zukünftiger Forschungsbedarf besteht in der Entwicklung von Prognosemodellen für den baulichen Zustand, vorzugsweise auf Basis objektiver Indikatoren und unter Nutzung hybrider Ansätze wie Bayes’schen Modellen.
Zusammenfassend liefert das Projekt wichtige Impulse für eine präzisere, objektivere und praxisnahe Zustandserfassung und -bewertung kommunaler Verkehrsflächen. Die entwickelten Methoden und Empfehlungen bilden im Rahmen des Erhaltungsmanagements eine solide Grundlage für eine systematische Erhaltungsplanung in Kommunen und die Ermittlung des kommunalen Erhaltungs- und Finanzbedarfs von Straßen.
Untersuchungen Wissenschaftliche Begleitung der Reform des Fahrlehrerrechts – summative Evaluation
(2026)
Die Auswirkungen der Fahrlehrerrechtsreform wurden in zwei aufeinanderfolgenden Forschungsprojekten mit einem umfassenden methodischen Konzept über einen Zeitraum von sechs Jahren und drei Erhebungszeitpunkten summativ evaluiert.
Bestandteile der Forschungsarbeiten bilden die Sekundäranalyse amtlicher Statistiken, die Vergleichsdatenerhebungen unter Fahrlehrerausbildungsstätten, Fahrschulen, Fahrlehrerprüfungsausschüssen und zuständigen Behörden zur Überwachung von Fahrschulen und Fahrlehrerausbildungsstätten sowie die Interviews mit Expertinnen und Experten aus den Teilgruppen.
Die Erhebungen in der summativen Evaluation konzentrierten sich inhaltlich auf die vier Reformschwerpunkte (1) Verbesserung der Qualität der Fahrlehrerausbildung, (2) Minderung des Nachwuchsmangels, (3) Verbesserung der Qualität der Fahrschulüberwachung und (4) Abbau bürokratischen Aufwands.
Verbesserung der Qualität der Fahrlehrerausbildung
Die mit der Fahrlehrerrechtsreform eingeführten und zwischenzeitlich novellierten Kompetenzrahmen für die Fahrlehrerlaubnisklassen (FLE-Klassen) BE, A, CE und DE werden in den befragten Fahrlehrerausbildungsstätten vollständig oder ggf. mit Anpassungen umgesetzt. Sie werden darüber hinaus in den Erhebungen zumeist positiv und als zielführende Weiterentwicklung wahrgenommen.
Rückmeldungen der Fahrlehrerausbildungsstätten weisen auf unterschiedliche Einschätzungen zum Umfang der Unterrichtseinheiten im Kompetenzrahmen für die FLE-Klasse BE hin. In den Einschätzungen zur Gewichtung der Ausbildungsinhalte zeigt sich außerdem, dass Fahrlehrerausbildungsstätten und Ausbildungsfahrschulen im BE-Kompetenzrahmen vor allem zu wenige praktische Inhalte berücksichtigt sehen.
Der reformierte Ausbildungsplan für die FLE-Klasse BE wird gleichfalls grundlegend positiv bewertet. In den Einschätzungen von Fahrlehrerausbildungsstätten und Ausbildungsfahrschulen fällt insbesondere die Einführungsphase samt erster Hospitationsphase auf, die hinsichtlich der Dauer und der Zweckerfüllung unterschiedlich bewertet wird. Außerdem betrachten die beiden Teilgruppen die Dauer der Ausbildung in Fahrlehrerausbildungsstätten, im Lehrpraktikum sowie die Gesamtdauer der BE-Ausbildung häufig als eher bzw. zu kurz.
Minderung des Nachwuchsmangels
Im Zuge der Reform wurden die Zulassungsvoraussetzungen für den Fahrlehrerberuf abgesenkt, um den Nachwuchs an Fahrlehrern zu fördern. In den verschiedenen Datenquellen wird im Beobachtungszeitraum eine Zunahme an Fahrlehreranwärtern und Fahrlehrern seit Inkrafttreten der Reform ersichtlich. Zudem zeigt sich unter den angehenden und neu ausgebildeten Fahrlehrern eine größere Heterogenität, gemessen an den Merkmalen Geschlecht, Alter oder den Bildungsabschlüssen. Dennoch werden das abgesenkte Mindestalter und der Verzicht auf den Vorbesitz weiterer Fahrerlaubnisse auch kritisch betrachtet.
Verbesserung der Qualität der Fahrschulüberwachung
In den befragten zuständigen Behörden hat sich das Vorgehen zur Durchführung der Formalüberwachung und der mit der Fahrlehrerrechtsreform bundesweit eingeführten Überwachung der fachlichen und pädagogischen Qualität (ÜFPQ) weiter standardisiert und etabliert. Zum Ende des Beobachtungszeitraumes – verzögert durch die Corona-Pandemie – ist ein Anstieg bei der Anzahl durchgeführter ÜFPQ im theoretischen und praktischen Unterricht der Fahrschulen sowie im theoretischen Unterricht der Fahrlehrerausbildungsstätten zu beobachten. Von den befragten Fahrschulen wird die bundesweit eingeführte ÜFPQ, anders als von Experten der zuständigen Behörden, nur in Teilen als ein sinnhaftes Instrument zur Überwachung angesehen, bei dem sich Vor- und Nachteile gegenüberstehen.
Abbau bürokratischen Aufwands
Für den Abbau bürokratischen Aufwands wurden mit der Reform Einzelmaßnahmen ergriffen, um den Verwaltungsaufwand in den Fahrschulen zu reduzieren. Hierbei haben sich einzelne Maßnahmen herauskristallisiert, die in den befragten Fahrschulen zu einer merklichen Reduktion des bürokratischen Aufwands beigetragen haben. Zudem wird eine leicht gestiegene Nutzung einzelner Maßnahmen im Beobachtungszeitraum sichtbar. Weite Teile der befragten Fahrschulen bemerken jedoch keine wesentlichen Auswirkungen der getroffenen Maßnahmen auf den Arbeitsalltag.
Neben den dargestellten zentralen Befunden werden im Forschungsbericht weitere Befunde zur Zielerreichung, Praktikabilität, Zufriedenheit und zu etwaigen Nebenfolgen für die einzelnen Reformschwerpunkte dargelegt.
Anhand der im Bericht vorgelegten Befunde wird ersichtlich, dass mit der Reform die Fahrlehrerausbildung und die Überwachung der Fahrschulen in Deutschland in eine Richtung weiterentwickelt wurde, die die beabsichtigte Zielrichtung in den Reformschwerpunkten grundsätzlich erreicht und von den einbezogenen Teilgruppen im Wesentlichen positiv aufgenommen wird. Aus den dargelegten Befunden werden im Bericht zudem Ansatzpunkte für die Weiterentwicklung der bisherigen Maßnahmen der Fahrlehrerrechtsreform abgeleitet.
Die Abdichtungen der befahrenen Bereiche von Betonbrücken sind in den ZTV-ING, Teil 6, Abschnitte 1 bis 3 geregelt. Standardbauweise ist die Abdichtung nach den ZTV-ING 6-1 mit einer Versiegelung aus Reaktionsharz, einer Dichtungsschicht aus einer Lage Polymerbitumen-Schweißbahn und einer Schutzschicht aus Gussasphalt. Die Versiegelung der Betonoberfläche sorgt für einen Porenverschluss in der Betonunterlage, wodurch Blasenbildung beim Einbau der Polymerbitumen-Schweißbahn oder beim Aufbringen der Gussasphalt-Schutzschicht vermieden wird.
Aufgrund der Empfindlichkeit der Baustoffe gegenüber ungünstigen Wetterbedingungen (niedrige Temperaturen, Frost, Regen, Feuchte) können die Abdichtungsarbeiten in der Regel nur im Sommer bei guten Wetterbedingungen durchgeführt werden. Bei den Abdichtungssystemen auf Betonbrücken schränken in erster Linie die bisher für die Versiegelung bzw. die Kratzspachtelung ausschließlich verwendeten Reaktionsharze auf Epoxidharzbasis die möglichen Einbauzeiträume ein, da für den Einbau und die Aushärtung der Epoxidharze in der Regel eine Mindesttemperatur von 8 °C sowie eine relative Luftfeuchte von höchstens 85 % sichergestellt sein müssen.
In den letzten Jahren wurden Versiegelungen auf der Basis von Polymethylmethacrylat (PMMA) entwickelt, bei denen der Einbau nahezu unabhängig von der Temperatur der Unterlage erfolgen kann. Dieser Baustoff hat sich für Versiegelungen unter Polymerbitumen-Schweißbahnen bewährt und die Besonderheiten bei der Verwendung wurden in den „Hinweisen für die Herstellung von Abdichtungssystemen aus einer Polymerbitumen-Schweißbahn auf einer Versiegelung, Grundierung oder Kratzspachtelung aus PMMA für Ingenieurbauten aus Beton“ (H PMMA) zusammengefasst. Aufgrund der überwiegend positiven Erfahrungen wurden Versiegelungen auf Basis von PMMA durch das BMDV mit ARS 21/2023 vom 17.08.2023 in den Stand einer Regelbauweise gehoben.
Ein ebenfalls möglicher Ansatz ist die Verwendung von Versiegelungen oder Kratzspachtelungen auf der Basis von Polyurethanen, die für diesen Anwendungsfall optimiert sind. Aufgrund der kurzen Aushärtezeiten kann eine Verkürzung der Ausführungsdauern erreicht werden. Zudem können die unterjährigen Bauzeitfenster vergrößert werden, da diese Polyurethane auch bei niedrigen Einbautemperaturen schnell aushärten. Durch die Optimierung der Polyurethane in Hinsicht auf die Einbaubedingungen und insbesondere in Hinsicht auf niedrige Einbautemperaturen kann der Einbau ab einer Temperatur der Unterlage sowie der Luft von 2 °C erfolgen. Zudem erfolgt das Aushärten der einzelnen Lagen der Versiegelung in 1 bis 2 Stunden. Ein weiterer Vorteil, genau wie bei PMMA, besteht darin, dass die eingebauten Schichten durch die schnelle Reaktion sehr schnell unempfindlich gegenüber Feuchtigkeit (Regen, Tauwasser) sind. Die hier untersuchten speziellen Polyurethane sind zudem unempfindlicher gegenüber hohen Luftfeuchten während des Einbaus und der Aushärtung.
Im Rahmen einer durchgeführten Erfahrungssammlung konnte anhand der Rückmeldungen von 12 ausgeführten Baumaßnahmen die grundsätzliche Anwendbarkeit von Versiegelungen auf der Basis von Polyurethan nachgewiesen werden, wenn die baustoffspezifischen Besonderheiten und Anforderungen an den Einbau beachtet werden.
Zwar ist der Beobachtungszeitraum der Erfahrungssammlung relativ kurz, jedoch handelt es sich bei den Dichtungsschichten aus einer Polymerbitumen-Schweißbahn auf einer Versiegelung aus Reaktionsharz grundsätzlich um eine bewährte Bauweise, es wird lediglich ein neuer, von den ZTV-ING 6-1 abweichender Baustoff für die Versiegelung verwendet. Die eigentliche Dichtungsschicht, die Polymerbitumen-Schweißbahn, bleibt unverändert. Daher wurde vom Arbeitsausschuss AA 7.7 „Brückenbeläge“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) der Entwurf eines ersten Regelwerkes erarbeitet. Es handelt sich hierbei um die „Hinweise für die Herstellung von Abdichtungssystemen aus einer Polymerbitumen-Schweißbahn auf einer Versiegelung oder Kratzspachtelung aus Polyurethan für Ingenieurbauten aus Beton“ (H V-PUR). In diesen Hinweisen werden die Erfahrungen des Herstellers, der einbauenden Firmen sowie der Auftraggeber der ausgeführten Baumaßnahmen zusammengefasst. Der Entwurf wurde zwischenzeitlich als Wissensdokument W1 von der FGSV eingeführt.
Im Zuge eines Ringversuchs wurden Präzisionswerte für die Ergebnisse von Prüfverfahren zur Untersuchung der Kälteflexibilität mittels einaxialer Zug- und Abkühlversuche gemäß den TP Asphalt-StB, Teil 46 A sowie des Verformungswiderstandes mittels dynamischer Stempeleindringversuche gemäß TP Asphalt-StB, Teil 25 A 1 für Gussasphalt und einaxialer Druck-Schwellversuche gemäß TP Asphalt-StB, Teil 5 B 1 für Walzsaphalt bestimmt.
Dazu wurden je Versuchsart jeweils fünf Asphaltmischgutvarianten beprobt. Für die Durchführung der Abkühl- und Zugversuche sowie der einaxialen Druck-Schwellversuche wurden zentral Asphalt-Probeplatten verdichtet. Diese sowie die Gussasphaltproben zur Durchführung der Dynamischen Stempeleindringversuche wurden gleichmäßig auf die 12 am Ringversuch beteiligten Prüfstellen verteilt.
Vor Durchführung der Prüfungen wurden an den eingesetzten Prüfgeräten Geräteaudits durchgeführt. Neben der Überprüfung der Messaufnehmer und deren Kalibrierung wurden auch Systemprüfungen durchgeführt, in denen die regelkonforme Ansteuerung der Prüfverfahren untersucht wurden.
Im Rahmen des Projektes konnten für die genannten Prüfverfahren die Kennwerte der Verfahrenspräzision kritische Spannweite, Wiederholbarkeit und Vergleichbarkeit bestimmt werden. Diese können als Grundlage für die entsprechenden Abschnitte der Teile der TP Asphalt-StB dienen. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass diese an einer kleinen Auswahl von Asphaltvarianten ermittelt wurden. Zudem kann die Herstellung der hohen Zahl der Asphalt-Probeplatten zu Inhomogenitäten der Asphalt-Probekörper geführt haben, welche die ermittelten Präzisionswerte ungünstig beeinflussen. Daher wurden zumindest die Kennwerte der kritischen Spannweite anhand des Erfahrungshintergrundes von drei Prüfstellen eingeordnet.
Weiterhin wurden kleinere Anpassungen für die Weiterentwicklung der Prüfverfahren vorgeschlagen. Diese betreffen insbesondere die Präzisierung der Auswertung der Versuchsergebnisse.
Wildunfälle machen in Deutschland jährlich etwa 250.000 Verkehrsunfälle aus und stellen damit 10 % des Gesamtunfallaufkommens dar. Dabei resultieren Wildunfälle meistens lediglich in Unfällen mit Sachschäden ohne Personenschäden und fallen daher nicht in den Fokus von Unfallkommissionen. Gleichzeitig steigen die Unfallkosten von Jahr zu Jahr weiter an. Bisher sind geeignete Maßnahmen zur Wildunfallprävention kaum vorhanden. Für eine umfassende Analyse der Ursachen zur Entstehung von wildunfallträchtigen Strecken sind möglichst viele Informationen zu Wildunfällen, Umgebung, Straße und Verkehr erforderlich. Auf Basis dieser Grundlage können geeignete Maßnahmen zur Reduzierung von Wildunfällen ergriffen werden.
Im Rahmen dieses Forschungsprojektes wurden zahlreiche Informationen, die für eine Wildunfallanalyse relevant sind, gesammelt. Hauptaugenmerk lag hierbei auf den sogenannten Wildunfallstrecken (aus den Jahren 2012 bis 2017, sowie für Baden-Württemberg aus den Jahren 2021 und 2022). Diese Strecken sind definiert als Straßenabschnitte auf denen sich lokal besonders viele Wildunfälle ereignen. Aktuelle Daten zu Straßengrundlagen, Verkehrsmengen, Geschwindigkeitsbeschränkungen und gefahrenen Geschwindigkeiten, Querungshilfen, Wildschutzzäunen und Beton- und Lärmschutzwänden wurden aufbereitet und verortet.
Die Analyse der Faktoren mit potenziellem Einfluss auf die Entstehung von Wildunfallstrecken wurde mit 727 Wildunfallstrecken durchgeführt. Vor allem die Straßengradiente, die Heterogenitätsratio zwischen beiden Straßenseiten und der durchschnittliche tägliche Verkehr stellten sich als die einflussreichsten, unfallbegünstigenden Variablen heraus.
Aus einer Literaturanalyse ergaben sich insgesamt 45 Wildunfallpräventionsmaßnahmen, die zusammengestellt und in Steckbriefen festgehalten wurden. Eine Auswahl dieser Maßnahmen wurden im Rahmen eines Workshops mit Expertinnen und Experten aus dem Bereich der Wildunfallforschung und der Verkehrsunfallanalyse diskutiert und finalisiert. Letztendlich ergaben sich 13 Steckbriefe, welche als unfallvermeidend angesehen werden können und für den Maßnahmenkatalog gegen Unfallhäufungen aufbereitet wurden. Mit den Ergebnissen der wissenschaftlichen Analysen im vorliegenden Forschungsprojekt können nun gezielt Präventionsmaßnahmen gewählt werden, die die unfallbegünstigenden Faktoren an ausgewählten Straßenabschnitten beheben oder kompensieren.
Ein perspektivischer Wechsel hin zur Vermeidung der jährlichen, immensen Unfallkosten und Reduktion von Tierleid ist anzustreben. Um die Anwendung des Maßnahmenkatalogs gegen Unfallhäufungen weiter zu verfolgen und auch die Wildunfallprävention in den Fokus der örtlichen Unfalluntersuchung zu rücken, ist es daher unabdingbar, die Definition von Unfallhäufungslinien in Bezug auf Wildunfälle zu überarbeiten. Damit würden Wildunfallstrecken vermehrt in den Aufgabenbereich der Unfallkommissionen fallen und diese ersucht werden, die innerhalb dieses Forschungsprojektes aufbereiteten Maßnahmen, anzuwenden und damit die Wildunfallproblematik aufzugreifen und zielführend zu bekämpfen.
Thematisiert werden Untersuchungen an einer instrumentierten Versuchsstraße (Modellstraße) der BASt in Asphaltbauweise im Maßstab 1:1 und die damit zusammenhängenden strukturmechanischen Berechnungen. Zum Modellstraßenaufbau werden relevante Materialeigenschaften und -prüfungen dargelegt. Ziel war, die mechanischen Beanspruchungen im Straßenaufbau der Modellstraße infolge verschiedener Lkw-Kombinationen mit variierenden Geschwindigkeiten und Beladungen messtechnisch zu untersuchen. Für die Modellierung des dreidimensionalen Asphaltstraßenaufbaus kam ein semi-analytisches hybrides Rechenmodell zum Einsatz, basierend auf der Finite-Elemente-Methode (FEM) und der Semi-Analytischen Finite-Elemente-Methode (SAFEM). Die Ergebnisse der Berechnungen und die Resultate aus dem Vergleich aus Messung und Berechnung werden vorgestellt.
Regionale Analyse des Potenzials zum verkehrsträgerübergreifenden Austausch erneuerbarer Energien
(2026)
Das vorliegende Forschungsprojekt untersucht das techno-ökonomische Potenzial erneuerbarer Energien für eine regionale und übergreifende Versorgung der Infrastruktur der Verkehrsträger Straße, Autobahn, Schiene und Wasserstraße. Dafür werden zunächst drei regional begrenzte Untersuchungsgebiete identifiziert, die durch eine Kombination aus relevanten Verbrauchern der Verkehrsträger sowie attraktiven Potenzialen für die Stromerzeugung durch Photovoltaik (PV)- oder Kleinwindenergieanlagen gekennzeichnet sind. Modellbasiert wird das regionale Versorgungspotenzial erneuerbarer Energien im techno-ökonomischen Optimum analysiert. Für eine techno-ökonomisch optimale verkehrsträgerübergreifende Versorgung müssen neben vorhandenen Aufdach-PV-Potenzialen auch größere PV-Freiflächenpotenziale erschlossen werden. Durch den Ausbau von PV und Batteriespeichern kann gebietsübergreifend mehr als die Hälfte der stündlichen Stromverbräuche der Verkehrsträger in den Untersuchungsgebieten gedeckt werden. Das hohe Versorgungspotenzial erneuerbarer Energien resultiert zum einen aus Synergieeffekten durch die zeitliche Korrelation des Verbrauchs von Straßentunneln, Bahnunterwerken sowie Ladevorgängen von Elektrofahrzeugen mit der Solarstromerzeugung und zum anderen aus Skaleneffekten, die durch die verkehrsträgerübergreifende Potenzialerschließung verschiedener Verbraucher gehoben werden. Die regionale Versorgung mit erneuerbarer Energie führt im Analysezeitraum fast zu einer Halbierung der CO2-Emissionen der Stromversorgung sowie zu einer signifikanten Ersparnis von Stromversorgungkosten. Das wirtschaftliche Potenzial wird dabei maßgeblich von der Anbindung der Erzeugungsanlagen zum jeweiligen Verbrauchsstandort beeinflusst. Ist die Erzeugungsanlage direkt an den Verbrauchsstandort angeschlossen, können Netzentgelte, Steuern und Umlagen eingespart werden. Wird hingegen das öffentliche Stromnetz genutzt, reduziert dies die Ersparnis deutlich. Im Optimum sind Erzeugungsanlagen so dimensioniert, dass phasenweise deutlich mehr Strom erzeugt als selbst verbraucht wird. Für die Vermarktung dieser Überschusserzeugung bietet sich eine staatliche (EEG-) Förderung mittels fester Einspeisevergütung oder im Marktprämienmodell an. Das Vermarktungspotenzial außerhalb der staatlichen Förderung ist aufgrund der unattraktiven Einspeiseprofile der Reststrommengen begrenzt. Dennoch gibt es sinnvolle Anwendungsfälle für einen verkehrsträgerübergreifenden Stromaustausch mittels langfristiger Stromlieferverträge, wenn eine Synergie zwischen Stromverbrauch der Abnehmer und Solarstromerzeugung besteht, wie zum Beispiel durch die adaptive Beleuchtung von Straßentunneln. Kann der Stromverbraucher direkt an die Erzeugungsanlage angeschlossen werden, ist eine Abnahme der Überschusserzeugung durch die Einsparung von netzseitigen Kosten auch wirtschaftlich sinnvoll.
Besonders an älteren Stahlbrücken mit orthotroper Fahrbahnplatte, die nicht nach aktuellen konstruktiven Vorgaben geplant und errichtet wurden, werden im Zuge der ersten Hauptprüfung nach der Asphalterneuerung gehäuft Schäden im Bereich der orthotropen Fahrbahnplatte vorgefunden.
Zum aktuellen Zeitpunkt stehen keine wissenschaftlichen Publikationen, Regelwerke oder Handreichungen zum schonenden Asphaltausbau auf Stahlbrücken zur Verfügung. Ebenso existiert keine Datenbasis zu den hervorgerufenen Beanspruchungen infolge von Fräsvorgängen. Das Ziel des Forschungsvorhabens ist es daher, Grundlagen für die gezielte Anpassung von Regelwerken und Normen zu schaffen, um zukünftig direkte und indirekte Schäden infolge der Asphalterneuerung an Stahlbrücken zu vermeiden beziehungsweise zu minimieren. Unter direkten Schäden versteht man die Riefenbildung durch das Fräsen auf der Oberseite des Fahrbahnblechs, die bei unplanmäßigem Kontakt mit der Fräswalze entstehen. Mit indirekten Schäden sind die detektierten Risse in der Nähe von Schweißnähten zu verstehen.
Der Thematik wurde sich im Forschungsvorhaben sowohl experimentell im Feldversuch als auch rechnerisch genähert. Als Testfeld für die messtechnisch begleiteten Fräsarbeiten wurde eine Stahlbrücke mit orthotroper Fahrbahnplatte im Zuge der B1 in Neubrandenburg gewählt. Es wurden mehrere Versuchsreihen durchgeführt, die unterschiedliche Fräsparameter und Fräsentypen miteinander vergleichen. Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass das Fräsen ein hochdynamischer Vorgang mit einer Vielzahl an hochfrequenten Schlägen ist. Das führt jedoch nicht zwangsläufig zu den vermuteten ebenso hohen Spannungsamplituden. Maßgeblichen Anteil an der maximalen Beanspruchung hat infolge der lokaler Flächenpressung bei unmittelbarer Überfahrt das Maschineneigengewicht. Dieses Spannungsniveau wird von kleineren Amplituden infolge des Fräsens überlagert. Auf Grundlage der linearen Schadensakkumulation sowie der LEBM konnte für ausgewählte Details des Längsrippenanschlusses gezeigt werden, dass das Fräsen nicht maßgeblich zur Rissinitiierung und zum Rissfortschritt beiträgt. Lediglich bei großen Vorschädigungen – beispielsweise tiefe und lange Risse am Nahtfuß – kann das Fräsen zum stabilen Risswachstum führen. Eine weitere wesentliche Beobachtung ist, dass der Wirkbereich einer Fräse sehr begrenzt ist. Überbaubereiche in wenigen Metern Entfernung werden nicht nennenswert beansprucht.
Ziel des Forschungsprojektes war es, Beleuchtungs- und Designparameter für ortsfeste, innerstädtische Straßenbeleuchtungssysteme zur Realisierung einer höheren Sichtbarkeit von Radfahrenden als neue Maßnahmenansätze zu entwickeln und zu erproben, um das Radfahren in einem gemeinsam genutzten Raum sicherer und damit attraktiver zu machen.
Hierzu wurden in Zusammenarbeit mit der Medizinischen Hochschule Hannover Unfallpunkte der GIDAS-Datenbank analysiert. Eine vertiefende messtechnische Analyse von Unfallorten, wo mangelnde Sichtbarkeit von Radfahrenden vermutet wurde, zeigte in drei von fünf Fällen ein unzureichendes Sichtbarkeitsniveau.
Darauf aufbauend wurde ein neues Parametermodell entwickelt, das die bestehenden normativen Anforderungen an die horizontale Beleuchtungsstärke bei P-Klassen ergänzt und zusätzlich eine vertikale Beleuchtungsstärke in 1,50 m Höhe in Konfliktzonen fordert. Ziel dieses zusätzlichen Parameters ist es, Radfahrende vor allem in Konfliktsituationen deutlich sichtbarer und im Positivkontrast zu anderen Verkehrsteilnehmenden darzustellen.
Die physikalische Machbarkeit des neuen Modells wurde durch Simulationen und mathematische Betrachtungen für typische Radweggeometrien bestätigt.
Mit Forschungsleuchten des Fachgebiets Lichttechnik konnte das neue Parametermodell am LED-Laufsteg weitestgehend realisiert und fotometrisch vermessen werden. Die Ergebnisse zeigten eine signifikante Verbesserung des Sichtbarkeitsniveaus im Vergleich zu den aktuellen Normvorgaben.
Abschließend wurden Empfehlungen zur sicheren Auslegung von Radwegbeleuchtungsanlagen formuliert. Diese umfassen zum einen Vorschläge zur Erweiterung der DIN (EN) 13201 und zum anderen an Kommunen gerichtete Handlungsempfehlungen für die Gestaltung der Beleuchtung von Radverkehrsanlagen.
