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Das Bundesstraßenverzeichnis mit den Fern- und Nahzielen (BVERZ) hat seine gesetzliche Grundlage in § 1 Abs. 5 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG). Demnach werden für Bundesfernstraßen Straßenverzeichnisse geführt. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) führt entsprechend aus, dass das für Verkehr zuständige Bundesministerium das Bundesstraßenverzeichnis herausgibt. Das BVERZ enthält alle Straßen, die gemäß -§ 2 des FStrG als Bundesstraßen gewidmet sind. Es stellt ein Gesamtverzeichnis der Bundesstraßen dar und dient als streckenstatistische Grundlage. Es enthält für jede Bundesstraße den Streckenverlauf, beschrieben durch die im Verlauf der Bundesstraße liegenden (verkehrsbedeutenden) Fern- und Nahziele ggf. mit verkehrlichen Verknüpfungen, und die Entfernungen zwischen benachbarten Zielen. Als Fern- und Nahziele kommen sowohl Orte als auch verkehrliche Verknüpfungen in Frage. Daneben enthält es die Fernziele gesondert vom Streckenverlauf, getrennt für beide Fahrtrichtungen, die Überlagerungsbereiche mit anderen Bundesstraßen sowie die Unterbrechungen von Bundesstraßen mit Angabe der Unterbrechungslänge und Bezeichnung der Straßen, die den weiteren Verlauf ersetzen. Die Fern- und Nahziele sind von den zuständigen Straßenverkehrsbehörden bei der Auswahl der Ziele im Rahmen der Wegweisung zu beachten (vgl. dazu VwV-StVO zu Zeichen 415 bis 442 und zu Zeichen 310 und 311). Entsprechend den Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen, wonach außerorts pro Richtung in der Regel nur ein Fern- und ggf. nur ein Nahziel angezeigt werden sollte (RWB 2000, 3.4 (3)), weist das BVERZ für jeden Abschnitt einer Bundesstraße für beide Fahrtrichtungen jeweils (mindestens) ein Fern- und Nahziel aus, die an der Bundesstraße liegen und ihren Verlauf kennzeichnen. Damit liefert das BVERZ die Grundlage für die Auswahl einheitlicher, plausibler Zielangaben auch über Verwaltungs- und Ländergrenzen hinweg, womit die Konsistenz in der Zielführung gewährleistet werden soll. Das BVERZ ist insbesondere bei Neuplanung der Wegweisung zu überprüfen und mit den betreffenden Behörden abzustimmen. Gegebenenfalls erforderliche Änderungen sind der BASt mitzuteilen, damit das Verzeichnis aktualisiert wird. Die Ausgestaltung und Aufstellung der wegweisenden Zeichen richtet sich nach den Richtlinien für wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen (RWB), die vom für Verkehr zuständigen Bundesministerium im Einvernehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden im Verkehrsblatt bekannt gegeben werden.
87.088 Personen mussten sich im Jahr 2018 im Rahmen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) begutachten lassen. Damit ist die Zahl der Begutachtungen im Vergleich zum Vorjahr erneut gesunken (1,1 Prozent). Bei den Ergebnissen der MPU gab es keine relevanten Veränderungen gegenüber dem Vorjahr. Knapp 60 Prozent aller begutachteten Personen wurden als "geeignet" beurteilt, rund 36 Prozent als „ungeeignet" und der Rest als „nachschulungsfähig" eingestuft. Alkoholauffälligkeit war zwar wie in den Vorjahren der häufigste Grund für eine MPU, die Zahl der Begutachtungen wegen wiederholter Alkoholauffälligkeit in Verbindung mit allgemeinen Verkehrs- oder strafrechtlichen Auffälligkeiten sank gegenüber 2017 allerdings um rund 10 Prozent. Ebenso sank die Zahl der Begutachtungen bei erstmaliger Alkoholauffälligkeit um rund 7 Prozent und wegen wiederholter Alkoholauffälligkeit um gut 2 Prozent. Die Zahl der alkoholbedingten Fragestellungen insgesamt sank somit um 6 Prozent, womit sich der Trend der Vorjahre fortsetzt. Die Begutachtungsanlässe mit Betäubungsmitteln stiegen um gut 7 Prozent an. Zum ersten Mal seit Erfassung der Statistik bilden die zusammengefassten drogenbezogenen Untersuchungsanlässe eine größere Anlassgruppe als die erstmals Alkoholauffälliger.
Menschen, die plötzlich ohne Führerschein dastehen, befinden sich häufig in einer schwierigen Situation. Das Leben ändert sich schlagartig. Meist ist die ganze Familie betroffen, der Arbeitsplatz ist weg oder in Gefahr und das Treffen mit Freunden wird komplizierter. Es drängen sich Fragen auf: Wann darf ich wieder Auto fahren? Wie bekomme ich meinen Führerschein zurück? Muss ich zur MPU, also zu einer Medizinisch Psychologischen Untersuchung?
Zur Beantwortung dieser Fragen hat das Bundesverkehrsministerium die Bundesanstalt für Straßenwesen beauftragt, mit Hilfe von Experten verlässliche Informationen zusammenzutragen. Diese sollen Ihnen helfen zu entscheiden, was für Sie das Richtige auf dem Weg zurück zum Führerschein ist und wie Sie vermeiden können, unnötig Zeit und Geld zu verlieren.
Lastenfahrräder sind vermehrt im Einsatz – sei es für den Transport des Wocheneinkaufs oder für die Beförderung von Kindern.
Die Broschüre der BASt gibt Tipps zur Ausstattung und zum Umgang mit Lastenfahrrädern von der ersten Probefahrt bis zur alltäglichen Verwendung.
Insbesondere bei der Kinderbeförderung ist die Sicherheit von großer Bedeutung und erfordert die Verwendung von geeigneten Lastenfahrrädern und die Nutzung von Schutzsystemen. Die Broschüre erläutert Anforderungen an Lastenfahrräder und Eigenschaften von unterschiedlichen Bauformen. Mit dem Fokus auf die Kinderbeförderung werden sinnvolle Ausstattungsmerkmale genannt, um Interessierte bei der Auswahl eines passenden Lastenfahrrades zu unterstützen.
Außerdem werden motorische Übungen für den Umgang mit einem Lastenrad beschrieben, die vor dem Einsatz des Rads im Straßenverkehr absolviert werden sollten, da Lastenräder deutlich größer und schwerer als herkömmliche Fahrräder sind.
Die bewusste und vorausschauende Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Lastenrad ist besonders wichtig, da insbesondere an Kreuzungen oder beim Einfahren auf die Straße zu beachten ist, dass ein Lastenfahrrad von anderen Verkehrsteilnehmern möglicherweise nicht als solches wahrgenommen wird. Mit der Gewöhnung an ein herkömmliches Fahrrad wird ein längerer Radstand nicht erwartet.