Berichtet wird über ein Expertengespräch, das am 25. Januar 2000 in der Bundesanstalt für Straßenwesen stattfand. Thema des Expertengespräches war die Auslegung der Ausführungen des Paragraphen 70 FeV (Fahrerlaubnisverordnung) zur amtlichen Anerkennung von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung. Beteiligt waren Vertreter des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, der Länder, des Kraftfahrt-Bundesamtes, von Hochschulen sowie der Träger von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung und Praktiker aus den Bereichen der Rehabilitation und der Psychotherapie.
Aufgrund der sich weiter verschärfenden EU-Abgasvorschriften werden sich Auswirkungen auf die betriebstechnische Ausrüstung von Straßentunneln ergeben. Dies gilt insbesondere für die Lüftungsanlagen. Die derzeit gültigen Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT) aus dem Jahre 1994 müssen aufgrund der Ergebnisse neuerer Untersuchungen und der neuen EU-Vorschriften überprüft werden. Wegen des starken Rückganges der CO-Emissionen und des zur Sichttrübung führenden Partikelausstoßes von Dieselfahrzeugen wird für den Betriebsfall ein wesentlich geringerer Frischluftbedarf zu erwarten sein. Zur Bewertung der zu erwartenden Sichttrübung müssen künftig aber bisher vernachlässigbare Einflüsse aus Abrieb von Reifen, Straße und Bremsbelägen sowie Sprühnebel und Staub berücksichtigt werden. Unabhängig vom Regelbetrieb wird aber die Tunnellüftung auch auf einen möglichen Brandfall zu bemessen sein. Zur Klärung der noch offenen Fragen werden weitere Forschungsarbeiten als notwendig erachtet.