Durch die langjährige Teilung Deutschlands haben sich die Verkehrssysteme in Ost und West weitgehend unabhängig voneinander entwickelt. So sind die Ausgangsbedingungen für die Verkehrsteilnehmer - andere Fahrzeuge, Fahrerlaubnisse und Fahrerfahrungen - sehr unterschiedlich. Ein Beispiel hierfür ist die Bedeutung von Motorrädern in Ost und West: Alltägliches Transportmittel hier, Mittel zur Freizeitgestaltung dort. Unterschiede zeigen sich ebenfalls bei der durchschnittlichen Gesamtfahrleistung eines Autofahrers, die er seit Fahrerlaubniserwerb erbracht hat, sie liegt im Westen bei 194.000 km, im Osten bei etwa 127.000 km. Auch die Einstellungen und Meinungen zum Straßenverkehr und zur Straßenverkehrssicherheit weichen teilweise voneinander ab: Bezogen auf westliche Autobahnen befürworten beispielsweise 56 Prozent der Bevölkerung im Westen gegenüber 73 Prozent im Osten ein generelles Tempolimit. Die Verkehrsteilnehmer im Osten räumen der polizeilichen Überwachung einen größeren Stellenwert ein, plädieren für niedrigere Promillegrenzen und sehen weit stärker als die Verkehrsteilnehmer im Westen im intensivierten Straßenbau einen Garanten für mehr Verkehrssicherheit. Der vorliegende Bericht liefert aufgrund einer repräsentativen Befragung einen umfassenden Überblick über die Verkehrsbeteiligung, die Einstellungen und Meinungen sowie die Verhaltensweisen der Verkehrsteilnehmer in Ost und West. Insgesamt wurden 2.000 Personen in den alten und 2.500 Personen in den neuen Bundesländern befragt. Vorhandene Informationen über die Verkehrsteilnehmer in Ost und West werden durch die Ergebnisse dieses Berichtes teils bestätigt, teils differenziert und in vielerlei Hinsicht erweitert.
Die Behandlungskosten von Unfallverletzten werden herkömmlich durch Multiplikation der durchschnittlichen Krankenhaus-Verweildauer mit dem vollpauschalierten und für alle Patienten gleichen Krankenhaus-Tagessatz ermittelt. Zielsetzung der vorliegenden Untersuchung ist es, den tatsächlichen Leistungsaufwand für die Gruppe der Unfallverletzten differenzierter zu erfassen, und zwar durch Addition von Einzelleistungen, die den Input für die stationäre Behandlung darstellen. Eine solche fallbezogene Kostenkalkulation wurde in ausgewählten Krankenhäusern für alle straßenverkehrsunfallverletzen Patienten des Jahres 1989 vorgenommen. Für Unfallverletzte in ambulanter Behandlung ergeben sich durchschnittliche Fallkosten in Höhe von 244 DM. Für die 5 häufigsten Einzeldiagnosen wurden folgende Werte ermittelt. 1. Prellungen der unteren Extremitäten: DM 287 je Patient. 2. Verstauchungen und Zerrungen im Rückenbereich: DM 149 je Patient. 3. Prellungen des Kopfes und des Halses: DM 326 je Patient. 4. Prellungen der oberen Extremitäten: DM 196 je Patient. Für Unfallverletzte in stationärer Behandlung ergeben sich durchschnittliche Fallkosten in Höhe von DM 4.824. Die Kosten liegen bei der Hälfte aller stationär behandelten Patienten unterhalb von DM 2.000. Bei 37 Prozent der Verletzten belaufen sie sich auf einen Betrag zwischen DM 2.000 und DM 7.000, wohingegen 13 Prozent der Fälle eine Behandlung benötigte die mehr als DM 10.000 an Kosten verursachte. Betrachtet man die Kosten der 10 häufigsten Einzeldiagnosen, so lassen sich zwei Gruppen bilden. Gehirnerschütterungen, Prellungen und Verstauchungen verursachten Kosten von weniger als der Hälfte des Durchschnittswertes von DM 4.824, wogegen für Frakturen als zweiter Gruppe weit darüber liegende Beträge errechnet wurden. Die Behandlungskosten von Unfallverletzungen mit Todesfolge liegen aufgrund der Verletzungsschwere bei DM 17.246 im Durchschnitt. Die Ergebnisse zeigen, dass die durchschnittlichen Behandlungskosten von Unfallverletzten in Akutkrankenhäusern in etwa den durchschnittlichen Behandlungskosten aller Patienten in Akutkrankenhäusern entsprechen.
Im Jahr 1983 wurde eine Untersuchung zur Organisation des Rettungsdienstes im Saarland durchgeführt (vergleiche FP 7.8223, Anwendung des Simulationsmodells Rettungswesen im Saarland). Ein erstes Ziel dieses neuen Projektes war es, die seit der letzten Untersuchung des Rettungsdienstes im Saarland zwischenzeitlich realisierten Maßnahmen (Aufhebung der Krankentransportstellen, Ausbau der Notarztsysteme, etc.) zusammenzustellen und mit der 1983 vorgefundenen Situation zu vergleichen. Es sollte außerdem überprüft werden, ob die festgestellte Zunahme der Notarzteinsätze zu einer Verschiebung der Indikationsstruktur geführt hat beziehungsweise ob der Nachweis geführt werden kann, dass tatsächlich medizinisch begründet der Ausbau der Notarztsysteme sinnvoll war. Der Vergleich der Infrastruktur des Rettungsdienstes im Saarland zeigt, dass im Jahr 1988 25 Rettungswachen existieren, also eine weniger als 1983. Dagegen hat sich die Anzahl der Krankentransportstellen um 4 von 12 auf 16 erhöht. Die Anzahl der bodengebundenen Notarztstandorte hat sich gegenüber 1983 verdoppelt (14 gegenüber 7), wobei die Anzahl der Kompaktsysteme (NAW) mit 5 unverändert blieb. Im Jahr 1984 wurde vorgeschlagen neben den bereits damals geplanten neuen Notarztstandorten zusätzlich in St. Wendel und Lebach Notarztstationen zu errichten. Dieser Vorschlag wurde zwischenzeitlich realisiert. Ebenso ist die damals vorgeschlagene Verlegung der Rettungswache Marpingen nach Tholey in die Realität umgesetzt worden. Im Untersuchungszeitraum 1988 liegt ein um 30 % höheres Einsatzaufkommen als 1983 vor. Einsatzklassenspezifisch ergibt sich hierbei die höchste Zuwachsrate für Notarzteinsätze mit +175 % gefolgt von Krankentransporten (+24 %) und Notfällen (+9%). Betrachtet man Notarzt und Notfalleinsätze zusammen ergibt sich eine Zuwachsrate von 40 %. Für die Gesamtheit der Notfalleinsätze (mit und ohne Notarztindikation) zeigt sich, dass 1988 eine höher qualifizierte Bedienung erfolgt. Während 1983 nur 18,5 % dieser Einsätze als Notarzteinsätze bedient wurden, beträgt 1988 der entsprechende Wert 36,4 %. 1988 hat sich demnach der Anteil der mit Notarzt versorgten Notfalleinsätze verdoppelt. Der Vergleich der Indikationsstellung bei Notarzteinsätzen für die Jahre 1984 bis 1987 hat gezeigt, dass der Anteil der nicht indizierten Notarzteinsätze kontinuierlich über die Jahre 1984 bis 1987 abnimmt. Während 1984 noch 12,2 % dieser Einsätze als nicht indiziert eingestuft wurden, gilt dies 1987 noch für 8,9 % der Einsätze. Gegenüber 1984 ist der Anteil dieser Einsätze somit um 27 % gesunken. Diese Tatsache kann als ein Indiz dafür gewertet werden, dass die in der Rettungsleitstelle getroffenen Entscheidungen über Einstufung der Einsätze aufgrund des Meldebildes zunehmend präziser wurden. Gleichzeitig hat über die Jahre der Anteil der absolut indizierten Notarzteinsätze von 54,3 % im Jahr 1984 auf 57,2 % im Jahr 1987 zugenommen.
Aus Anlass der schweren Omnibusunfälle im Sommer 1992 hat das Bundesverkehrsministerium die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) beauftragt, eine Analyse der Gründe dieser Unfälle zu erstellen. Die vorliegende Sonderauswertung der amtlichen Straßenverkehrsunfallstatistik zur Frage der Sicherheit von Bussen unter Einbezug von Exposure-Daten ist Teil des von der BASt vorgelegten Untersuchungskonzepts. Die Anzahl der Busunfälle mit Personenschaden ist in den Alten Bundesländern von 1980 bis 1991 um insgesamt rund 22 Prozent auf 5.111 Busunfälle gesunken. Insgesamt verunglückten im Jahre 1991 bei Busunfällen 8.099 Personen (4.189 Businsassen), davon wurden 134 getötet (darunter 9 Businsassen). Im Jahre 1991 ereigneten sich in den Neuen Bundesländern 888 Busunfälle mit Personenschaden, dabei verunglückten 1.713 Personen (768 Businsassen), davon 110 (17 Businsassen) tödlich. Businsassen reisen vergleichsweise sicher. Das Unfallrisiko für Busse war zwar im gesamten Untersuchungszeitraum überdurchschnittlich hoch (Bus-Unfallrate 1991: 1,28; Gesamt-Unfallrate 1991: 0,69), ist jedoch auf eine sehr hohe Bus-Unfallrate auf Innerortsstraßen zurückzuführen. Das Risiko für Businsassen war dagegen in jeder Ortslage niedriger als das der Gesamtheit der Verkehrsteilnehmer (Bus-Verunglücktenrate: 0,071; Gesamt-Verunglücktenrate: 0,584). Auf den Bundesautobahnen (BAB) der Alten Bundesländer war die Anzahl der Busunfälle mit Personenschaden mit 238 im Jahre 1991 (703 Verunglückte) deutlich höher als im Jahre 1985, auf Landstraßen hingegen lag die Anzahl der Busunfälle und die Anzahl der Verunglückten niedriger. Die häufigste polizeilich genannte Unfallursache beim Busfahrer war "nicht angepasste Geschwindigkeit". Auf Autobahnen war der Anteil der Nachtunfälle von Bussen auffällig hoch. Auswirkungen der politischen Veränderungen in den osteuropäischen Staaten und der deutschen Wiedervereinigung werden in der Untersuchung des Unfallgeschehens im grenznahen Bereich zu den Neuen Bundesländern und der Auswertung der Herkunft unfallbeteiligter Busse deutlich: Im grenznahen Bereich ereigneten sich im Jahre 1991 rund 22 Prozent aller BAB-Unfälle von Bussen (1985: 14 Prozent), der Anteil der nicht in den Alten Bundesländern zugelassenen, dort aber unfallbeteiligten Busse betrug im Jahre 1991 rund 29 Prozent.