Technische Liefer- und Prüfbedingungen für Sichtzeichen 2023

  • Sichtzeichen können gemäß den "Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21)" als verkehrstechnische Elemente zur Unterstützung von Fahrbahnmarkierungen eingesetzt werden. Sichtzeichen bestehen aus Gummi, Kunststoff oder ähnlich flexiblen Materialien und setzen sich aus einem Fuß und einem vertikalen, elastischen Körper zusammen. Sie verfügen über retroreflektierende Elemente und sind überfahrbar/überrollbar. Die Sichtzeichen gehören zu den Markierungselementen, allerdings treffen die "Technischen Lieferbedingungen für Markierungsmaterialien (TL M 06)" keine Regelungen mehr zur Eignungsprüfung von Sichtzeichen, sodass zur Schließung dieser Regelungslücke die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) die "Technischen Liefer- und Prüfbedingungen für Sichtzeichen (TLP Sichtzeichen 2023)" erarbeitet hat. Die TLP Sichtzeichen 2023 enthalten Anforderungen an die Lieferung und die Eignungsprüfung von Sichtzeichen für den temporären Einsatz. Nicht enthalten sind Prüfungen und Anforderungen an die Befestigung der Sichtzeichen auf dem Untergrund. Da die Untergründe sehr stark variieren, sind diese Anforderungen bauseits individuell festzulegen.

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Metadaten
URN:urn:nbn:de:hbz:opus-bast-27619
Dokumentart:Buch (Monographie)
Sprache:Deutsch
Datum der Veröffentlichung (online):14.04.2023
Datum der Erstveröffentlichung:14.04.2023
Veröffentlichende Institution:Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
Datum der Freischaltung:14.04.2023
Freies Schlagwort / Tag:Baustelle; Fahrbahnmarkierung; Leitsystem; Lieferung; Provisorisch; Prüfverfahren; Richtlinien
Seitenzahl:11
DDC-Klassifikation:6 Technik, Medizin, angewandte Wissenschaften / 62 Ingenieurwissenschaften / 620 Ingenieurwissenschaften und zugeordnete Tätigkeiten
Lizenz (Deutsch):License LogoBASt / Link zum Urhebergesetz

$Rev: 13581 $