TY - BOOK T1 - Technische Liefer- und Prüfbedingungen für Sichtzeichen 2023 N2 - Sichtzeichen können gemäß den "Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21)" als verkehrstechnische Elemente zur Unterstützung von Fahrbahnmarkierungen eingesetzt werden. Sichtzeichen bestehen aus Gummi, Kunststoff oder ähnlich flexiblen Materialien und setzen sich aus einem Fuß und einem vertikalen, elastischen Körper zusammen. Sie verfügen über retroreflektierende Elemente und sind überfahrbar/überrollbar. Die Sichtzeichen gehören zu den Markierungselementen, allerdings treffen die "Technischen Lieferbedingungen für Markierungsmaterialien (TL M 06)" keine Regelungen mehr zur Eignungsprüfung von Sichtzeichen, sodass zur Schließung dieser Regelungslücke die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) die "Technischen Liefer- und Prüfbedingungen für Sichtzeichen (TLP Sichtzeichen 2023)" erarbeitet hat. Die TLP Sichtzeichen 2023 enthalten Anforderungen an die Lieferung und die Eignungsprüfung von Sichtzeichen für den temporären Einsatz. Nicht enthalten sind Prüfungen und Anforderungen an die Befestigung der Sichtzeichen auf dem Untergrund. Da die Untergründe sehr stark variieren, sind diese Anforderungen bauseits individuell festzulegen. KW - Baustelle KW - Fahrbahnmarkierung KW - Leitsystem KW - Lieferung KW - Prüfverfahren KW - Provisorisch KW - Richtlinien Y1 - 2023 UR - https://bast.opus.hbz-nrw.de/frontdoor/index/index/docId/2761 UR - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:opus-bast-27619 ER -