Berichte der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen, Reihe V: Verkehrstechnik
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Lärmschutzwände dienen der Abschirmung von Immissionsorten wie beispielsweise Wohnbebauungen vor unerwünschtem Schall. Derzeit erfolgt die Produktabnahme neu installierter Lärmschutzwände in Deutschland lediglich durch visuelle Prüfung. Dadurch lassen sich ausschließlich sichtbare Defekte identifizieren und infolgedessen auch beseitigen. Gegebenenfalls weniger deutliche oder nicht sichtbare Schwachstellen, die dennoch Auswirkungen auf die akustische Wirksamkeit an den maßgeblichen Immissionsorten aufweisen können, werden so nicht identifiziert und daher auch nicht behoben.
Aus diesem Grund wurde im vorliegenden Forschungsprojekt der akustische Ausgangszustand neu installierter Lärmschutzwände untersucht. Dazu erfolgten In-situ-Messungen der Luftschalldämmung und der Schallreflexion an neu errichteten Lärmschutzwänden, wobei besonders die Ermittlung von akustisch sensiblen Stellen angestrebt wurde. Der Messkampagne vorangestellt erfolgte die Recherche potenzieller akustischer Schwachstellen an Lärmschutzwänden, um deren möglichen Einfluss im Rahmen der Messungen zu erfassen. Im Anschluss wurden geeignete Messorte an neu errichteten Lärmschutzwänden ermittelt, sodass der akustische Ausgangszustand von Lärmschutzwänden bestimmt werden konnte, ohne dass Hersteller und Bauausführende einen Einfluss auf die Auswahl der Messobjekte nehmen konnten.
Im Rahmen einer Messkampagne wurden an insgesamt zehn Lärmschutzwänden unterschiedlicher Bauweise – darunter jeweils drei Lärmschutzwände aus Beton und Aluminium sowie jeweils zwei Lärmschutzwänden aus Holz und PMMA – In-situ-Messungen der Luftschalldämmung nach (DIN EN 1793-6 2021) sowie der Schallreflexion nach (DIN EN 1793-5 2018) durchgeführt. Die an mindestens zehn Elementen und Pfostenbereichen je Lärmschutzwand erhobenen Messergebnisse wurden mit den Mindestanforderungen der (ZTV LSW 2022) sowie herstellerseitigen Sollwerten verglichen.
Insgesamt zeigte sich dabei ein guter akustischer Ausgangszustand der Lärmschutzwände. Insbesondere an den Elementen der Lärmschutzwände wurden hohe Einzahlwerte des Luftschalldämmungsindex mit geringen Abweichungen zwischen verschiedenen Messpunkten ermittelt. Auch im Hinblick auf die Schallreflexionseigenschaften wurde eine gute Übereinstimmung zwischen den herstellerseitigen Sollwerten und den Messergebnissen an den neu errichteten Lärmschutzwänden ermittelt. Demgegenüber wurden die Abdichtungen zwischen den Pfosten und Elementen sowie die Bereiche zwischen den Elementen und Sockeln der Lärmschutzwände als potenzielle akustische Schwachstellen hinsichtlich der Luftschalldämmung identifiziert, die teils zu einer Unterschreitung der Mindestschalldämmung gemäß (ZTV LSW 2022) führten.
