Projektgruppenberichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Bereich Unfallforschung
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Institut
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Es wird über die Arbeit einer Expertenkommission berichtet, die der Bundesminister für Verkehr mit der Erarbeitung eines neuen Konzepts für das Fahrerlaubnisrecht für alle motorisierten Zweiräder beauftragt hat. Schwerpunkte der Arbeit waren die Entwicklung aussagefähiger statistischer Unterlagen für eine Neueinteilung der Fahrerlaubnisklassen und die Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung der Ausbildung und Prüfung von Zweiradfahrern. Die Expertengruppe schlägt fünf Fahrerlaubnisklassen für motorisierte Zweiradfahrer vor (Mofa, Mokick, Leichtkraftrad, Anfängermotorrad und Motorrad unbeschränkt). Die einzelnen Klassen werden durch technische Kriterien definiert, die Vorschläge für die einzelnen Fahrerlaubnisklassen betreffen das jeweilige Mindestalter, Anforderungen an die Ausbildung sowie an die Prüfung.
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Es werden die Ergebnisse der von der Bundesanstalt für Straßenwesen einberufenen Projektgruppe, die sich mit Fragen der schulischen Verkehrserziehung im Sekundarbereich I befasste, wiedergegeben. Die Projektgruppe stellt die in Richtlinien, Lehrplänen und Unterrichtswerken enthaltenen Zielvorstellungen zur Verkehrserziehung zusammen, betrachtet unter entwicklungspsychologischen und verkehrsbezogenen Aspekten die Vielzahl formulierter Lehrziele und weist die Hauptprobleme der gegenwärtigen Praxis der Verkehrserziehung auf. Es werden Vorschläge zu einer notwendigen inhaltlichen Gewichtung der Lehrziele der Verkehrserziehung gemacht, organisatorische Hinweise zur Verbesserung und Intensivierung gegeben und der noch bestehende Forschungs- und Entwicklungsbedarf aufgezeigt.
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Bei diesem Projekt geht es um die Untersuchung der derzeitigen Position der Verkehrserziehung in der Schule und die Ermittlung von Erfahrungen und Einstellungen der Lehrer, die Aufgaben der Verkehrserziehung wahrnehmen. Um die Bedeutsamkeit dieser Erfahrungen beurteilen zu können, werden als Gegengruppe Lehrer untersucht, die keine Verkehrserziehung betreiben. Bei dieser Studie geht es ferner um einen Vergleich der durch die KMK-Empfehlungen vorgegebenen Zielvorstellungen der Verkehrserziehung und des in den Schulen tatsächlich praktizierten Verkehrsunterrichts. Im einzelnen wird sich diese Studie, deren Hauptphase eine bundesweit durchgeführte Repräsentativbefragung von 1.000 Lehrern ist, mit der detaillierten Beschreibung des Verkehrserziehers, dem praktizierten Unterricht, formalen Kriterien zum Stellenwert der praktizierten Verkehrserziehung, der Beurteilung des schulischen Umfelds, der Verkehrserzieherpraxis und der mehr oder weniger subjektiven Einschätzung durch in diesem Fach tätige und auch nicht tätige Lehrer, beschäftigen.
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Bei diesem Projekt geht es um die Untersuchung der derzeitigen Position der Verkehrserziehung in der Schule und die Ermittlung von Erfahrungen und Einstellungen der Lehrer, die Aufgaben der Verkehrserziehung wahrnehmen. Um die Bedeutsamkeit dieser Erfahrungen beurteilen zu können, werden als Gegengruppe Lehrer untersucht, die keine Verkehrserziehung betreiben. Bei dieser Studie geht es ferner um einen Vergleich der durch die KMK-Empfehlungen vorgegebenen Zielvorstellungen der Verkehrserziehung und des in den Schulen tatsächlich praktizierten Verkehrsunterrichts. Im einzelnen wird sich diese Studie, deren Hauptphase eine Bundesweit durchgeführte repräsentativbefragung von 1.000 Lehrern ist, mit der detaillierten Beschreibung des Verkehrserziehers, dem praktizierten Unterricht, formalen Kriterien zum Stellenwert der praktizierten Verkehrserziehung, der Beurteilung des schulischen Umfelds, der Verkehrserzieherpraxis und der mehr oder weniger subjektiven Einschätzung durch in diesem Fach tätige und auch nicht tätige Lehrer, beschäftigen.
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Der Bericht stellt die Arbeit einer Projektgruppe dar, deren Tätigkeit zwei Ziele verfolgte: die Hebung der Verkehrssicherheit durch Aufklärung ausländischer Arbeitnehmer sowie die Einbeziehung der Verkehrsaufklärung in die integrationsarbeit für ausländische Arbeitnehmer. Die Projektgruppe hat ein solches Konzept erarbeitet und Vorschläge für die Realisierung gemacht. Das vorgestellte Konzept wird als Ausgangsbasis betrachtet, um wirksame Verkehrsaufklärungsarbeit für ausländische Arbeitnehmer, die in der Bundesrepublik Deutschland leben, leisten zu können. Die Darstellung der Umsetzungsstruktur berücksichtigt die für die ausländischen Arbeitnehmer wichtigsten Medien sowie konkrete Inhalte der Verkehrsaufklärung (Vorfahrt, Abbiegen, Geschwindigkeit, Abstand, Alkohol und Fahrzeugtechnik). In einem Anhang werden Beispiele zur Konkretisierung einzelner Themen abgehandelt.
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In der internationalen Fachdiskussion zeigt sich ein wachsendes Interesse an der Untersuchung situationsspezifischer Übergangswahrscheinlichkeiten zwischen Gefährdung und Schadenseintritt. Eine Projektgruppe der Bundesanstalt für Straßenwesen hat den bisherigen Stand der Forschung auf diesem Gebiet zusammengestellt und Empfehlungen für zukünftige Untersuchungen erarbeitet. Im einzelnen befasste sich die Gruppe mit der Entwicklung eines situationsbezogenen Forschungsansatzes unter besonderer Berücksichtigung der Wechselwirkung von Verkehrs- und Verkehrsumfelddaten und Verhalten, der Beschreibung situationsbezogener, mittelbarer Kenngrößen, der Feststellung der Einsatzmöglichkeiten dieser Kenngrößen bei der Gefährdungsdiagnose und der Wirksamkeitskontrolle sowie der Erarbeitung von Empfehlungen für geeignete Forschungsthemen und der Ausarbeitung entsprechender Projekte.
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Mit ihrem vierten Bericht beschreibt die Projektgruppe der Bundesanstalt für Straßenwesen Konzeption und Evaluation von Kursen für junge, auffällige Kraftfahrer. Behandelt werden der Versuchsaufbau der ersten Erprobung, Merkmale der Zielgruppe, rechtlicher Zuweisungsmodus, Evaluationsdesign, Methoden und Ergebnisse der Wirksamkeitsuntersuchung sowie Folgen aus der Legalbewährung der behandelten Kraftfahrer für zukünftige Bemühungen. Berichtet wird auch über die Entwicklung von Kursen für mehrfach auffällige Kraftfahrer, die von Fahrlehrern angeboten werden. Bei der Berichterstattung für Kurse für alkoholauffällige Kraftfahrer werden Zuweisungs- und Evaluationsprobleme ausführlich erörtert. In einer Zwischenbilanz empfiehlt die Projektgruppe die Einbindung von Kursen für wiederholt alkoholauffällige Kraftfahrer in das Fahrerlaubnisrecht schon vor Abschluss der Evaluationsstudie.
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Die Veröffentlichung ist der dritte einer Reihe von Berichten einer Projektgruppe, die sich mit der Implementierung und Evaluation von Kursen für auffällige Kraftfahrer befasst. Es werden Implikationen einer geplanten Umorganisation des Verkehrszentralregisters für die Nachschulung diskutiert. Ergebnisse aus der Erprobung laufender Modellkurse auf der Basis freiwilliger Teilnahme werden vorgelegt. Für die Kurse mit alkoholauffälligen Kraftfahrern werden Rechtsgrundlagen mitgeteilt. Probleme der Zuweisung und Ergebnisse der Supervision der Moderatoren werden berichtet. Ausführungen über laufende und geplante Evaluationsarbeiten betreffen Kurse für junge Fahrer, mehrfach auffällige Fahrer und alkoholauffällige Fahrer.
1
Es wird ein Überblick über Nachschulungsmaßnahmen gegeben, die von der Projektgruppe "Kurse für auffällige Kraftfahrer" bei der Bundesanstalt für Straßenwesen vorgeschlagen werden. Zunächst wird unterschieden zwischen Kursen für auffällig gewordene Kraftfahrer ohne Trunkenheitsdelikte und Kursen für alkoholauffällige Kraftfahrer. Die Nachschulungsmaßnahmen für Fahrer ohne Trunkenheitsdelikte belaufen sich zum einen auf Kurse auf freiwilliger Basis (Kurse für Kraftfahrer im Alter bis zu 23 Jahren; Kurse für Kraftfahrer ab 24 Jahre), zum anderen auf obligatorische Kurse (Teilnehmer Personen mit 14 Punkten bis 17 Punkten im Verkehrszentralregister). Die Zielgruppe für Kurse für alkoholauffällige Kraftfahrer umfasst Personen, die einmal oder wiederholt durch Trunkenheit im Straßenverkehr in Erscheinung getreten sind (ausgenommen alkoholbedingte Verkehrsverstöße im Sinne von Ordnungswidrigkeiten). Abschließend wird die Thematik der Qualifikation von Moderatoren abgehandelt (Begriffsbestimmung und Rahmenbedingung; Qualifikationserfordernisse im einzelnen; Eingangsqualifikation und Abschluss).
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Der Bericht ist der letzte einer Serie, die über die Entwicklung und Erprobung von Kursen für auffällige Kraftfahrer informiert. Einleitend wird das Konzept der Nachschulung auffälliger Kraftfahrer in der Bundesrepublik Deutschland beschrieben und die Methodik der begleitenden Wirksamkeitsuntersuchung dargestellt. In diesem Zusammenhang werden Wirkung und Erfolg dieser Maßnahmen diskutiert. Für die Kurse für junge Fahrer ist das Entwicklungs- und Erprobungsstadium abgeschlossen. Die Effizienzuntersuchung erbrachte Hinweise auf eine allerdings nicht sehr deutliche Wirkung. Die Evaluation der Kurse für mehrfach auffällige Kraftfahrer ist ebenso wenig abgeschlossen wie die für alkoholauffällige Kraftfahrer. Für die letzte Gruppe liegen allerdings, soweit es sich um Kurse für Wiederholungstäter handelt, nach entsprechenden Zwischenergebnissen deutliche Hinweise nicht nur für eine Wirkung, sondern auch für einen Erfolg der Kurse vor. Der Bericht beinhaltet auch eine Wirtschaftlichkeitsanalyse (Kosten-Nutzen-Analyse) von Nachschulungsmaßnahmen und schließt mit Empfehlungen, die unter anderem darauf hinauslaufen, Fahrerlaubnis-Erstbewerber zunächst nur eine Fahrerlaubnis auf Bewährung für die besonders risikoreiche dreijährige Anfängerphase auszustellen. Für die Nachschulungskurse selbst wird nach Abschluss der Evaluationsarbeiten eine Einbindung in das bestehende Rechtssystem empfohlen.