Abteilung Straßenverkehrstechnik
Seit der Herausgabe der HLB 1957 (Hinweise für die Anordnung und Ausführung von senkrechten Leiteinrichtungen an Bundesfernstraßen) haben sich Schutzplanken immer mehr zur Verhinderung schwerer Unfälle bewährt. Die neuen Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen berücksichtigen die Erfahrungen einer langen Bewährungszeit. Die Entwicklung führte von der streckenweisen Installation zur allgemeinen Anwendung, der einfachen Schutzplanke zur einfachen Distanzschutzplanke und zur doppelten Distanzschutzplanke, wobei nach jeder der Änderungen ein erheblicher Gewinn nachgewiesen wurde. Schutzplanken werden mit Erfolg als Absturzsicherungen auf Brücken verwendet. Am Fahrbahnrand haben sie die Zahl der Unfälle reduziert und den Anteil schwerer Unfälle vermindert. Das neue Merkblatt enthält Hinweise für das Aufstellen von Schutzplanken, Maßnahmen zum Vermeiden von Versagen der Keilverschlüsse und für den Anprallschutz von gestürzten Zweiradfahrern an Schutzplankenpfosten.
Neben der Erweiterung bestehender und dem Bau neuer Rastanlagen können intelligente Verkehrssysteme (IVS) eingesetzt werden, um eine bessere Verteilung der Nachfrage und eine Kapazitätssteigerung der Rastanlagen zu erreichen. IVS ermöglichen das geordnete An- und Abfahren der direkt nebeneinander und hintereinander geparkten Fahrzeuge. Seit 2016 ist das „Telematisch gesteuerte Kompaktparken“ im Einsatz. Die Pilotinstallation auf dem Parkplatz Jura West, auf dem das Kompaktparken während des laufenden Betriebes wissenschaftlich begleitet wird, wird beschrieben.