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Untersuchungen Wissenschaftliche Begleitung der Reform des Fahrlehrerrechts – summative Evaluation
(2026)
Die Auswirkungen der Fahrlehrerrechtsreform wurden in zwei aufeinanderfolgenden Forschungsprojekten mit einem umfassenden methodischen Konzept über einen Zeitraum von sechs Jahren und drei Erhebungszeitpunkten summativ evaluiert.
Bestandteile der Forschungsarbeiten bilden die Sekundäranalyse amtlicher Statistiken, die Vergleichsdatenerhebungen unter Fahrlehrerausbildungsstätten, Fahrschulen, Fahrlehrerprüfungsausschüssen und zuständigen Behörden zur Überwachung von Fahrschulen und Fahrlehrerausbildungsstätten sowie die Interviews mit Expertinnen und Experten aus den Teilgruppen.
Die Erhebungen in der summativen Evaluation konzentrierten sich inhaltlich auf die vier Reformschwerpunkte (1) Verbesserung der Qualität der Fahrlehrerausbildung, (2) Minderung des Nachwuchsmangels, (3) Verbesserung der Qualität der Fahrschulüberwachung und (4) Abbau bürokratischen Aufwands.
Verbesserung der Qualität der Fahrlehrerausbildung
Die mit der Fahrlehrerrechtsreform eingeführten und zwischenzeitlich novellierten Kompetenzrahmen für die Fahrlehrerlaubnisklassen (FLE-Klassen) BE, A, CE und DE werden in den befragten Fahrlehrerausbildungsstätten vollständig oder ggf. mit Anpassungen umgesetzt. Sie werden darüber hinaus in den Erhebungen zumeist positiv und als zielführende Weiterentwicklung wahrgenommen.
Rückmeldungen der Fahrlehrerausbildungsstätten weisen auf unterschiedliche Einschätzungen zum Umfang der Unterrichtseinheiten im Kompetenzrahmen für die FLE-Klasse BE hin. In den Einschätzungen zur Gewichtung der Ausbildungsinhalte zeigt sich außerdem, dass Fahrlehrerausbildungsstätten und Ausbildungsfahrschulen im BE-Kompetenzrahmen vor allem zu wenige praktische Inhalte berücksichtigt sehen.
Der reformierte Ausbildungsplan für die FLE-Klasse BE wird gleichfalls grundlegend positiv bewertet. In den Einschätzungen von Fahrlehrerausbildungsstätten und Ausbildungsfahrschulen fällt insbesondere die Einführungsphase samt erster Hospitationsphase auf, die hinsichtlich der Dauer und der Zweckerfüllung unterschiedlich bewertet wird. Außerdem betrachten die beiden Teilgruppen die Dauer der Ausbildung in Fahrlehrerausbildungsstätten, im Lehrpraktikum sowie die Gesamtdauer der BE-Ausbildung häufig als eher bzw. zu kurz.
Minderung des Nachwuchsmangels
Im Zuge der Reform wurden die Zulassungsvoraussetzungen für den Fahrlehrerberuf abgesenkt, um den Nachwuchs an Fahrlehrern zu fördern. In den verschiedenen Datenquellen wird im Beobachtungszeitraum eine Zunahme an Fahrlehreranwärtern und Fahrlehrern seit Inkrafttreten der Reform ersichtlich. Zudem zeigt sich unter den angehenden und neu ausgebildeten Fahrlehrern eine größere Heterogenität, gemessen an den Merkmalen Geschlecht, Alter oder den Bildungsabschlüssen. Dennoch werden das abgesenkte Mindestalter und der Verzicht auf den Vorbesitz weiterer Fahrerlaubnisse auch kritisch betrachtet.
Verbesserung der Qualität der Fahrschulüberwachung
In den befragten zuständigen Behörden hat sich das Vorgehen zur Durchführung der Formalüberwachung und der mit der Fahrlehrerrechtsreform bundesweit eingeführten Überwachung der fachlichen und pädagogischen Qualität (ÜFPQ) weiter standardisiert und etabliert. Zum Ende des Beobachtungszeitraumes – verzögert durch die Corona-Pandemie – ist ein Anstieg bei der Anzahl durchgeführter ÜFPQ im theoretischen und praktischen Unterricht der Fahrschulen sowie im theoretischen Unterricht der Fahrlehrerausbildungsstätten zu beobachten. Von den befragten Fahrschulen wird die bundesweit eingeführte ÜFPQ, anders als von Experten der zuständigen Behörden, nur in Teilen als ein sinnhaftes Instrument zur Überwachung angesehen, bei dem sich Vor- und Nachteile gegenüberstehen.
Abbau bürokratischen Aufwands
Für den Abbau bürokratischen Aufwands wurden mit der Reform Einzelmaßnahmen ergriffen, um den Verwaltungsaufwand in den Fahrschulen zu reduzieren. Hierbei haben sich einzelne Maßnahmen herauskristallisiert, die in den befragten Fahrschulen zu einer merklichen Reduktion des bürokratischen Aufwands beigetragen haben. Zudem wird eine leicht gestiegene Nutzung einzelner Maßnahmen im Beobachtungszeitraum sichtbar. Weite Teile der befragten Fahrschulen bemerken jedoch keine wesentlichen Auswirkungen der getroffenen Maßnahmen auf den Arbeitsalltag.
Neben den dargestellten zentralen Befunden werden im Forschungsbericht weitere Befunde zur Zielerreichung, Praktikabilität, Zufriedenheit und zu etwaigen Nebenfolgen für die einzelnen Reformschwerpunkte dargelegt.
Anhand der im Bericht vorgelegten Befunde wird ersichtlich, dass mit der Reform die Fahrlehrerausbildung und die Überwachung der Fahrschulen in Deutschland in eine Richtung weiterentwickelt wurde, die die beabsichtigte Zielrichtung in den Reformschwerpunkten grundsätzlich erreicht und von den einbezogenen Teilgruppen im Wesentlichen positiv aufgenommen wird. Aus den dargelegten Befunden werden im Bericht zudem Ansatzpunkte für die Weiterentwicklung der bisherigen Maßnahmen der Fahrlehrerrechtsreform abgeleitet.
