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Verkehrsentwicklung auf Bundesfernstraßen 2007 : Jahresauswertung der automatischen Dauerzählstellen
(2009)
Die Jahresauswertung 2007 der automatischen Dauerzählstellen in Deutschland enthält Aussagen über die Verkehrsentwicklung im Bundesfernstraßennetz sowie differenzierte Einzelergebnisse für 1.343 Zählstellen. Die Erfassung und Aufbereitung der Daten erfolgte durch die Bundesländer in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Straßenwesen im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Die Daten des Jahres 2007 wurden im Rahmen dieser Untersuchung übernommen, einer ergänzenden Überprüfung unterzogen, ausgewertet und den Ergebnissen des Vorjahres gegenübergestellt. In Deutschland betrug die Jahresfahrleistung auf den Autobahnen 225,5 Milliarden Kraftfahrzeugkilometer und auf den außerörtlichen Bundesstraßen 108,0 Milliarden Kraftfahrzeugkilometer. Die mittleren DTV-Werte (DTV = Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke) erreichten 49.200 Kraftfahrzeuge in 24 Stunden auf Autobahnen und 9.240 Kraftfahrzeuge in 24 Stunden auf außerörtlichen Bundesstraßen. Die relativen Veränderungen 2006/2007 betrugen für die mittleren DTV-Werte auf Autobahnen +2,1% und auf außerörtlichen Bundesstraßen +1,0%. Für die Jahresfahrleistung bedeutet dies gegenüber dem Vorjahr eine Veränderung von +3,1% auf Autobahnen und +0,6% auf außerörtlichen Bundesstraßen.
Das Bundesstraßenverzeichnis mit den Fern- und Nahzielen (BVERZ) hat seine gesetzliche Grundlage in § 1 Abs. 5 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG). Demnach werden für Bundesfernstraßen Straßenverzeichnisse geführt. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) führt entsprechend aus, dass das für Verkehr zuständige Bundesministerium das Bundesstraßenverzeichnis herausgibt. Das BVERZ enthält alle Straßen, die gemäß -§ 2 des FStrG als Bundesstraßen gewidmet sind. Es stellt ein Gesamtverzeichnis der Bundesstraßen dar und dient als streckenstatistische Grundlage. Es enthält für jede Bundesstraße den Streckenverlauf, beschrieben durch die im Verlauf der Bundesstraße liegenden (verkehrsbedeutenden) Fern- und Nahziele ggf. mit verkehrlichen Verknüpfungen, und die Entfernungen zwischen benachbarten Zielen. Als Fern- und Nahziele kommen sowohl Orte als auch verkehrliche Verknüpfungen in Frage. Daneben enthält es die Fernziele gesondert vom Streckenverlauf, getrennt für beide Fahrtrichtungen, die Überlagerungsbereiche mit anderen Bundesstraßen sowie die Unterbrechungen von Bundesstraßen mit Angabe der Unterbrechungslänge und Bezeichnung der Straßen, die den weiteren Verlauf ersetzen. Die Fern- und Nahziele sind von den zuständigen Straßenverkehrsbehörden bei der Auswahl der Ziele im Rahmen der Wegweisung zu beachten (vgl. dazu VwV-StVO zu Zeichen 415 bis 442 und zu Zeichen 310 und 311). Entsprechend den Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen, wonach außerorts pro Richtung in der Regel nur ein Fern- und ggf. nur ein Nahziel angezeigt werden sollte (RWB 2000, 3.4 (3)), weist das BVERZ für jeden Abschnitt einer Bundesstraße für beide Fahrtrichtungen jeweils (mindestens) ein Fern- und Nahziel aus, die an der Bundesstraße liegen und ihren Verlauf kennzeichnen. Damit liefert das BVERZ die Grundlage für die Auswahl einheitlicher, plausibler Zielangaben auch über Verwaltungs- und Ländergrenzen hinweg, womit die Konsistenz in der Zielführung gewährleistet werden soll. Das BVERZ ist insbesondere bei Neuplanung der Wegweisung zu überprüfen und mit den betreffenden Behörden abzustimmen. Gegebenenfalls erforderliche Änderungen sind der BASt mitzuteilen, damit das Verzeichnis aktualisiert wird. Die Ausgestaltung und Aufstellung der wegweisenden Zeichen richtet sich nach den Richtlinien für wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen (RWB), die vom für Verkehr zuständigen Bundesministerium im Einvernehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden im Verkehrsblatt bekannt gegeben werden.