Drogen und Fahreignung: Vorgehen der Fahrerlaubnisbehörden

  • In einer bundesweiten Umfrage bei den Fahrerlaubnisbehörden wurde versucht, einen Einblick in die Umsetzungsrealität und die Zielgenauigkeit der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen bei drogenbeeinflussten Kraftfahrern zu erhalten. Die Behörden dokumentierten über ein halbes Jahr lang jeden Fall von Eignungszweifeln hinsichtlich Betäubungs- und Arzneimittel. Fast 90 Prozent der betroffenen Personen waren Männer, fast zwei Drittel gehörten zur Altersgruppe der 18-24-Jährigen, etwa ein Viertel war 25-35 Jahre alt. In den weitaus meisten Fällen waren die Einleitungsanlässe nach Paragraf 14 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Einnahme oder Besitz von Betäubungsmitteln (BtM). Deutlich seltener wurde die gelegentliche Einnahme von Cannabis, verbunden mit weiteren Tatsachen, angegeben. Die Behörden erhielten ihre Informationen größtenteils von der Polizei, gefolgt von den Staatsanwaltschaften. Zur Klärung der Zweifel an der Fahreignung wurde am häufigsten ein fachärztliches Gutachten angefordert (in 44 Prozent der Fälle), in etwa 29 Prozent der Fälle ein ärztliches Screening beziehungsweise ein toxikologisches Gutachten und in rund 27 Prozent der Fälle eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Letztere kann laut FeV dann angeordnet werden, wenn gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt und weitere Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen, und ist anzuordnen, wenn die Fahrerlaubnis aus einem der einschlägigen Gründe entzogen war oder zu klären ist, ob eine Abhängigkeit oder Einnahme weiterhin besteht. Ein ärztliches Gutachten kann angeordnet werden, wenn der Betroffene BtM im Sinne des BtM-Gesetzes widerrechtlich besitzt oder besessen hat, und ist anzuordnen, wenn Tatsachen die Annahme begründen, dass Abhängigkeit, Einnahme von BtM oder missbräuchliche Einnahme von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln oder anderen Stoffen vorliegt. Die ersten Analysen zeigen, dass sowohl zwischen den Bundesländern als auch zwischen den Behörden innerhalb der Länder beträchtliche Unterschiede in der Vorgehensweise bei Drogenfällen existieren.

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Metadaten
Verfasserangaben:Martina AlbrechtGND
URN:urn:nbn:de:hbz:opus-bast-17407
Dokumentart:Konferenzveröffentlichung
Sprache:Deutsch
Datum der Veröffentlichung (online):08.02.2017
Jahr der Erstveröffentlichung:2003
Datum der Freischaltung:08.02.2017
Freies Schlagwort / Tag:Arzneimittel; Droge; Fahrtauglichkeit; Fahrzeugführung; Führerscheinentzug; Gesetzgebung; Interview; Medizinische Untersuchung; Psychologische Untersuchung; Straßenverkehrsrecht; Süchtigkeit
Addiction; Confiscation (driving licence); Driving aptitude; Drugs; Interview; Legislation; Medical examination; Medication; Psychological examination; Traffic regulations
Quelle:Kongressbericht 2003 der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin e.V., S. 159-160
Institute:Abteilung Verhalten und Sicherheit im Verkehr / Abteilung Verhalten und Sicherheit im Verkehr
DDC-Klassifikation:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
collections:BASt-Beiträge / ITRD Sachgebiete / 73 Verkehrsregelung
BASt-Beiträge / ITRD Sachgebiete / 83 Unfall und Mensch
Lizenz (Deutsch):License LogoBASt / Link zum Urhebergesetz

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