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Körperliche und geistige Tauglichkeit - Beratungen in der Europäischen Gemeinschaft

  • Die Erste Richtlinie des Rates zur Einführung eines EG-Führerscheins ist Ende 1980 verabschiedet worden. Der Anhang III dieser Richtlinie befasst sich mit den Mindestanforderungen an die körperliche und geistige Tauglichkeit der Fahrzeugführer. Diese Anforderungen sind über 10 Jahre alt und bedürfen einer Überprüfung. Der Autor berichtet über die Vorschläge, welche eine Sondergruppe von Regierungsexperten der Kommission der EG unterbreitet hat. Erläutert werden die Anforderungen an: Sehvermögen, Herz- und Gefäßkrankheiten, Zuckerkrankheit, Krankheiten des Nervensystems, Geistige Störungen, Drogen- und Arzneimittelmissbrauch sowie Nierenerkranken.

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Metadaten
Verfasserangaben:Bernd Friedel
URN:urn:nbn:de:hbz:opus-bast-22589
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Kongreßbericht Jahrestagung 1987 der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin e.V.
Verlag:Wirtschaftsverlag NW, Verlag für neue Wissenschaft
Verlagsort:Bremerhaven
Dokumentart:Konferenzveröffentlichung
Sprache:Deutsch
Datum der Veröffentlichung (online):05.11.2019
Datum der Erstveröffentlichung:05.11.1988
Veröffentlichende Institution:Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
Datum der Freischaltung:05.11.2019
Freies Schlagwort / Tag:EU-Richtlinie; Fahrtauglichkeit; Führerschein; Medizinische Gesichtspunkte
Driving aptitude; Driving licence; EU directive; Medical aspects
Erste Seite:38
Letzte Seite:41
Institute:Abteilung Verhalten und Sicherheit im Verkehr
DDC-Klassifikation:6 Technik, Medizin, angewandte Wissenschaften / 61 Medizin und Gesundheit / 610 Medizin und Gesundheit
Lizenz (Deutsch):License LogoBASt / Link zum Urhebergesetz

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