Fahrtüchtigkeit unter Opioiden
- Verschiedene Untersuchungen belegen, dass sich im Durchschnitt die verkehrsrelevanten Fähigkeiten von Schmerzpatienten unter dem Einfluss einer Langzeitopioidtherapie verschlechtern, dass es jedoch auch Patienten gibt, die im Normbereich liegende Ergebnisse erzielen. Hieraus wird der Schluss gezogen, dass eine individuelle Beurteilung der Fahrtauglichkeit erfolgen sollte. Während der Einstellungsphase besteht nach Expertenansicht absolute Fahruntüchtigkeit, ebenso bei größerer Dosisänderung und wechselnden Therapieverläufen. Nach einschlägigen Erfahrungen zeigen opioidpflichtige Patienten ein ähnlich risikovermeidendes Verhalten wie ältere Verkehrsteilnehmer. Eine Pilotstudie, der Interviews an vier Kliniken zugrundelagen, erbrachte unter anderem folgende Ergebnisse: Alle befragten Therapeuten richten die Schmerztherapie nach dem WHO Stufenschema aus, ab Stufe 2 werden Opioide in die Behandlung einbezogen. Kombinationen mit anderen Medikamenten sind häufig. Es überrascht die geringe Anzahl von autofahrenden opioidpflichtigen Patienten. Unfälle von diesen Patienten waren den befragten Schmerztherapeuten nicht bekannt. Befürwortet wird die bei der nächsten Änderung des Paragraphen 24 a Straßenverkehrsgesetz, die das Führen von Kraftfahrzeugen unter Drogeneinfluss als Ordnungswidrigkeitentatbestand vorsieht, geplante Ausnahmeregelung für therapeutisch genutzte Arzneimittel.
Verfasserangaben: | Margot Lakemeyer |
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URN: | urn:nbn:de:hbz:opus-bast-22873 |
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch): | Kongreßbericht 1997 der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin e.V. |
Verlag: | Wirtschaftsverlag NW, Verlag für neue Wissenschaft |
Verlagsort: | Bremerhaven |
Dokumentart: | Konferenzveröffentlichung |
Sprache: | Deutsch |
Datum der Veröffentlichung (online): | 12.11.2019 |
Datum der Erstveröffentlichung: | 15.05.1998 |
Veröffentlichende Institution: | Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) |
Datum der Freischaltung: | 13.11.2019 |
Freies Schlagwort / Tag: | Arzneimittel; Droge; Fahrtauglichkeit; Fahrzeugführung; Gesetzgebung; Krankheit; Medizinische Gesichtspunkte; Sicherheit; Unfallverhütung; Verkehr; Versuch Accident prevention; Driving (veh); Driving aptitude; Drugs; Illness; Legislation; Medical aspects; Medication; Safety; Test; Traffic |
Erste Seite: | 285 |
Letzte Seite: | 287 |
Institute: | Abteilung Verhalten und Sicherheit im Verkehr |
DDC-Klassifikation: | 6 Technik, Medizin, angewandte Wissenschaften / 61 Medizin und Gesundheit / 610 Medizin und Gesundheit |
Lizenz (Deutsch): | BASt / Link zum Urhebergesetz |