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Arbeitsstellensicherung : Qualität tut not

Safety zones at working sites - demand for quality

  • Noch ist nicht hinreichend bekannt, dass die im April 1995 veröffentlichten "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 95)" grundsätzlich uneingeschränkt für alle öffentlichen Verkehrsflächen bundesweit gültig sind. Einführungserlasse der Länder regeln dazu lediglich regionale Besonderheiten und Abweichungen. Für die Ausführung der Arbeitsstellensicherung ist vorrangig der Unternehmer verantwortlich (Paragraph 45 Absatz 6 StVO), während die Anordnungsbehörde eine Überwachungspflicht trifft. Anhand von zahlreichen Fallbeispielen werden im einzelnen übliche Fehler bei der Ausführung verdeutlicht und Hinweise zur ordnungsgemäßen Ausführung gegeben. Es zeigt sich, dass zusätzliche Technische Regelwerke, wie die ZTV-SA, trotz gegenteiliger Behauptungen dringend erforderlich sind.

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Metadaten
Author:Wolfgang Schulte
Document Type:Article
Language:German
Date of Publication (online):2015/03/24
Year of first publication:1997
Release Date:2015/03/24
Tag:Ausrüstung; Baustelle; Beschilderung; Gesetzgebung; Industrie; Kontrolle; Leitpfosten; Richtlinien; Schutzeinrichtung; Sicherheit; Stahl; Straße; Straßenbau; Unterhaltung; Verkehrszeichen; Verwaltung
Administration; Construction site; Equipment; Highway; Industry; Legislation; Maintenance; Marker post; Road construction; Safety; Safety fence; Signalization; Specifications; Steel; Surveillance; Traffic sign
Source:Straße und Autobahn. - 48 (1997), H. 6, S. 318-322
Institutes:Abteilung Straßenverkehrstechnik / Abteilung Straßenverkehrstechnik
Dewey Decimal Classification:3 Sozialwissenschaften / 38 Handel, Kommunikation, Verkehr / 380 Handel, Kommunikation, Verkehr
collections:BASt-Beiträge / ITRD Sachgebiete / 61 Unterhaltung und Instandsetzung
BASt-Beiträge / ITRD Sachgebiete / 73 Verkehrsregelung

$Rev: 13581 $