Die Bedeutung des Fußgängerschutzes und technische Möglichkeiten am Fahrzeug
- In der Europäischen Union (EU) gab es 1999 circa 1,3 Millionen Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden, wobei circa 42.000 Personen getötet wurden. Ziel der EU ist es diese Zahl auf 25.000 im Jahr 2010 zu senken. Die EEVC befasst sich bereits seit Anfang der 80er Jahre mit der Thematik Fußgängerschutz in verschiedenen Arbeitsgruppen. Im Dezember 1998 legte die EEVC-Arbeitsgruppe 17 "Fußgängersicherheit" ihren Abschlussbericht vor, in dessen Anhang ein Prüfverfahren zum fahrzeugseitigen Fußgängerschutz enthalten ist. Dieses Prüfverfahren wird vorgestellt. Es basiert auf Komponententests. Unterschieden werden drei Prüfkörperarten und insgesamt vier Prüfkörper. Aus wissenschaftlicher Sicht und aus Sicht der Unfallforschung empfiehlt die EEVC-Arbeitsgruppe 17 eine umfassende Einführung des vorgeschlagenen Prüfverfahrens mit allen Prüfkörpern, gegebenenfalls in Form einer stufenweisen Einführung.
Verfasserangaben: | Ingo Kalliske |
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URN: | urn:nbn:de:hbz:opus-bast-17245 |
Dokumentart: | Konferenzveröffentlichung |
Sprache: | Deutsch |
Datum der Veröffentlichung (online): | 29.12.2016 |
Jahr der Erstveröffentlichung: | 2001 |
Datum der Freischaltung: | 29.12.2016 |
Freies Schlagwort / Tag: | Fahrzeug; Fahrzeugteile; Fußgänger; Gesetzgebung; Prüfkörper; Prüfverfahren; Schweregrad (Unfall, Verletzung); Tödlicher Unfall; Versuch Components of the vehicle; Fatality; Legislation; Pedestrian; Sample (mater); Severity (accid, injury); Test; Test method; Vehicle |
Quelle: | Kongressbericht 2001 der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin e.V., S. 26-29 |
Institute: | Abteilung Fahrzeugtechnik / Abteilung Fahrzeugtechnik |
DDC-Klassifikation: | 6 Technik, Medizin, angewandte Wissenschaften / 62 Ingenieurwissenschaften / 620 Ingenieurwissenschaften und zugeordnete Tätigkeiten |
collections: | BASt-Beiträge / ITRD Sachgebiete / 80 Unfallforschung |
BASt-Beiträge / ITRD Sachgebiete / 91 Fahrzeugkonstruktion | |
Lizenz (Deutsch): | BASt / Link zum Urhebergesetz |