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Partikelanzahlmessungen im Rahmen der Weiterentwicklung der Abgasuntersuchung

  • „Monitoring nach neu entwickelter Messprozedur“ und „Prüfbericht Nr. TÜH TB 2018 – 042.00" Schäden, Verschleiß oder Manipulationen an Dieselpartikelfiltern (DPF) können mit dem aktuellen Prüf- verfahren (Trübungsmessung) im Rahmen der periodischen Abgasuntersuchung (AU) nur bedingt fest- gestellt werden. Die Überprüfung der Partikelanzahlemissionen (PN) erhöht die Aussagekraft über die Funktion des DPF deutlich. Deshalb wurde im Rahmen einer Änderung der Richtlinie zur Durchführung der Untersuchung der Abgase (AU-Rili) von Kraftfahrzeugen nach Nummer 6.8.2 der Anlage Vllla StVZO, Verkehrsblatt 19 des Jahres 2017, eine Partikelanzahlmessung für Kompressionszündungsmotoren im Rahmen der AU zum 01.01.2021 angekündigt. (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, 2017). Eine Messprozedur wurde im Zuge dieser Ankündigung noch nicht festgelegt. Die Messprozedur, sowie weitere Randbedingungen wie z.B. die Anforderungen an die PN-Messgeräte und deren Rückführbarkeit sind aktuell in der Entwicklung. Eine Messprozedur zum Erfassen der PN-Emissionen des zu prüfenden Fahrzeuges wurde in einer ers- ten Studie vom TÜV Hessen erarbeitet. In der folgenden Studie wird die entwickelte und angepasste Messprozedur an 450 PKW und 50 LKW bzw. schweren Nutzfahrzeugen (SNF), auf Durchführbarkeit in Prüfstellen und Werkstätten validiert. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen als Vorlage und Entschei- dungshilfe für die Änderung der AU-Richtlinie dienen, in der die Messprozedur gesetzlich vorgeschrieben wird. Die in der ersten Studie erarbeitete Messprozedur sieht eine PN-Messung im Leerlauf vor. Die Messzeit im Leerlauf besteht aus 3 Phasen über je 35 Sekunden, aus welchen jeweils der PN-Mittelwert gebildet wird. Die Messzeit wurde nach einer Umfrage des Auftraggebers bei verschiedenen Institutionen auf je 3 60 Sekunden geändert. Der vorgeschlagene Grenzwert beträgt für diese Messprozedur 250.000 #/cm . Die Messung der Partikelanzahl mit der vorgegebenen Messprozedur wird mit dem Ziel durchgeführt, die Anwendbarkeit in Werkstätten und Prüfstellen zu beurteilen und zu validieren. Die Partikelanzahl-Messgeräte wurden vom Auftraggeber vorab benannt. Es werden Geräte verwendet, welche nach dem Kondensationsverfahren (CPC) arbeiten und ein Gerät das nach dem Diffusion Charging (DC) Prinzip arbeitet. Die Messungen dieser Monitoringstudie bestätigen die Anwendbarkeit der Messprozedur im Leerlauf mit einer vorgelagerten Drehzahlanhebung. Anpassungspotential gibt es bei den vorgegebenen Zeiten der einzelnen Phasen der Messprozedur. So kann die Messzeit verkürzt werden, ohne dass die Aussagekraft der Ergebnisse verringert wird. Zudem ist ein „Fast Pass“ sinnvoll um Fahrzeuge mit geringen PN- Emissionen schneller prüfen zu können.

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Verfasserangaben:Frank Schneider, Harald Hahn, Helge Schmidt, Mario Kuhls, Fabian Langwald, Manfred Wecking, Gerhard Müller, Simon Kleemann, Thomas Ost, Karsten Mathies
URN:urn:nbn:de:hbz:opus-bast-23615
Untertitel (Deutsch):VdTÜV „Monitoring nach neu entwickelter Messprozedur" Abschlussbericht und TÜV Hessen Prüfbericht/Test Report Nr./No.: TÜH TB 2018 - 042.00
Verlag:Bundesanstalt für Straßenwesen
Verlagsort:Bergisch Gladbach
Dokumentart:Bericht
Sprache:Deutsch
Datum der Veröffentlichung (online):05.05.2020
Datum der Erstveröffentlichung:05.05.2020
Veröffentlichende Institution:Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
Beteiligte Körperschaft:Verband der TÜV e. V., Berlin
Datum der Freischaltung:05.05.2020
Seitenzahl:205
Bemerkung:
Außerdem beteiligt: ASA-Verband, Vaterstetten ; TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG, Essen ; TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln ; TÜV SÜD Auto Service GmbH, München ; DEKRA SE, Stuttgart ; TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH, Pfungstadt
Lizenz (Deutsch):License LogoBASt / Link zum Urhebergesetz

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