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Baurecht für Bundesfernstraßen nach dem Planungsrecht des Bundes - Darstellung in Ablaufsplänen

Right to road works for federal highways according to the planning law of the Federal Republic of Germany

  • Das Recht zur Erlangung des Baurechts für Bundesfernstraßen hat sich aufgrund der Rechtsprechung und verschiedener Schritte des Gesetzgebers in den vergangenen Jahren deutlich konsolidiert. Der Zeitbedarf und die Rechtsbeständigkeit der förmlichen Verwaltungsverfahren ist wieder vorhersehbar geworden. Gesamtplanungsphasen in früheren Zeiten von 10 oder mehr Jahren konnten nahezu halbiert werden, ohne die Rechte der Betroffenen zu weitgehend einzuschränken. Um dem Personenkreis, der nicht täglich mit Planungsangelegenheiten befasst ist, einen Überblick über das Zusammenwirken zwischen planenden, anhörenden und feststellenden Dienststellen, die Beteiligung der betroffenen Behörden, Stellen und Bürger sowie die gerichtliche Nachprüfung zu geben, wurden in Ablaufschemata die einzelnen Verfahrensschritte zur Erlangung des Baurechts dargestellt.

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Metadaten
Verfasserangaben:Konrad Bauer, Wolfgang Burger
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Datum der Veröffentlichung (online):20.03.2015
Jahr der Erstveröffentlichung:1998
Datum der Freischaltung:20.03.2015
Freies Schlagwort / Tag:Bau; Bevölkerung; Fernverkehrsstraße; Gesetzgebung; Planung; Rechtsprechung; Regierung (Staat); Straßenbau; Verfahren; Verwaltung; Öffentliche Beteiligung; Öffentlichkeitsarbeit
Administration; Case law; Construction; Government (national); Legislation; Main road; Method; Planning; Population; Public participation; Public relations; Road construction
Quelle:Straße und Autobahn. - 49 (1998), S. 506-514
Institute:Zentralabteilung / Zentralabteilung
Abteilung Straßenbautechnik / Abteilung Straßenbautechnik
DDC-Klassifikation:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
collections:BASt-Beiträge / ITRD Sachgebiete / 10 Wirtschaft und Verwaltung

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