TY - JOUR A1 - Schulte, Wolfgang T1 - Arbeitsstellensicherung : Qualität tut not T1 - Safety zones at working sites - demand for quality N2 - Noch ist nicht hinreichend bekannt, dass die im April 1995 veröffentlichten "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 95)" grundsätzlich uneingeschränkt für alle öffentlichen Verkehrsflächen bundesweit gültig sind. Einführungserlasse der Länder regeln dazu lediglich regionale Besonderheiten und Abweichungen. Für die Ausführung der Arbeitsstellensicherung ist vorrangig der Unternehmer verantwortlich (Paragraph 45 Absatz 6 StVO), während die Anordnungsbehörde eine Überwachungspflicht trifft. Anhand von zahlreichen Fallbeispielen werden im einzelnen übliche Fehler bei der Ausführung verdeutlicht und Hinweise zur ordnungsgemäßen Ausführung gegeben. Es zeigt sich, dass zusätzliche Technische Regelwerke, wie die ZTV-SA, trotz gegenteiliger Behauptungen dringend erforderlich sind. KW - Ausrüstung KW - Baustelle KW - Beschilderung KW - Gesetzgebung KW - Industrie KW - Kontrolle KW - Leitpfosten KW - Richtlinien KW - Schutzeinrichtung KW - Sicherheit KW - Stahl KW - Straße KW - Straßenbau KW - Unterhaltung KW - Verkehrszeichen KW - Verwaltung KW - Administration KW - Construction site KW - Equipment KW - Highway KW - Industry KW - Legislation KW - Maintenance KW - Marker post KW - Road construction KW - Safety KW - Safety fence KW - Signalization KW - Specifications KW - Steel KW - Surveillance KW - Traffic sign Y1 - 1997 UR - https://bast.opus.hbz-nrw.de/frontdoor/index/index/docId/1033 ER -